Wer ist sich da einig?

Jörg Meyer über das Tarifeinheitsgesetz

  • Lesedauer: 1 Min.

Wie man es dreht und wendet: In der Diskussion zum seit Jahren umstrittenen Tarifeinheitsgesetz haben namhafte Juristen »verfassungsmäßige Bedenken«, um es freundlich auszudrücken. Der vorliegende Entwurf beinhaltet einen Eingriff in die kollektive sowie individuelle Koalitionsfreiheit und birgt die Gefahr, dass das Streikrecht eingeschränkt wird, heißt es in verschiedenen Gutachten. Und dass das Gesetz die Tarifautonomie stärken und mithin Störungen im Betriebsfrieden vorbeugen kann, wenn gleiche Berufsgruppen konkurrierende Tarifverträge haben, wird von der Wirklichkeit als falsch bewiesen.

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von 2010, nach dem die Rechtsprechung zum Prinzip »Ein Betrieb - ein Tarifvertrag« Geschichte war, haben Auseinandersetzungen unter den Gewerkschaften und auch Tarifkämpfe stellenweise an Schärfe zugenommen. Bei der Deutschen Bahn AG will die GDL ihre Vertretung ausweiten und künftig nicht nur für die Lokführer da sein. Es geht dabei auch um ihre Existenz. In der Luftverkehrsbranche tun sich mehrere Berufsgewerkschaften zusammen, um eine neue Industriegewerkschaft Luftverkehr zu gründen - ohne ver.di. Und warum wird ein Gesetz durchgeboxt, das mit großer Wahrscheinlichkeit vom Bundesverfassungsgericht geschluckt wird?

Es ist nichts daran auszusetzen, wenn Gewerkschaften und ihre Mitglieder für ihre Ziele kämpfen. Aber: Nach »Betriebsfrieden« klingt das alles nicht.

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