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Zynismus des Krieges

Aert van Riel zum Rechtsstreit über das Kundus-Bombardement

  • Lesedauer: 1 Min.

Für die Hinterbliebenen von zivilen Opfern des Kundus-Bombardements gibt es hierzulande offenbar keine Aussicht auf Gerechtigkeit. Das Oberlandesgericht Köln erklärte, dass die Kläger in einem Berufungsverfahren geringe Erfolgschancen hätten. Sie fordern Schmerzensgeld und Entschädigung. Doch deutsche Richter bleiben wohl bei der Einschätzung, dass der verantwortliche Bundeswehroberst Klein bei dem Bombenangriff im September 2009 nicht fahrlässig fehlerhaft gehandelt habe. Dafür wurden nur fadenscheinige Gründe vorgebracht. Man hätte sich wenigstens ernsthaft damit befassen müssen, warum Klein keine Aufklärungstrupps schickte, um die Lage bei den entführten Tanklastwagen zu überprüfen.

Die Bundesregierung hatte gehofft, die betroffenen Familien würden sich mit jeweils 5000 US-Dollar zufriedengeben. Ein Schuldeingeständnis war damit nicht verbunden. Besonders zynisch war, dass die Regierung zuweilen für zerstörte Fahrzeuge am Hindukusch doppelt so viel zahlte wie für einen toten Menschen. Damit folgte die deutsche Afghanistan-Politik den grausamen Regeln des Krieges, wonach ein Menschenleben eben nicht viel wert ist. Dabei weiß sie die hiesige Justiz auf ihrer Seite. Eine kritische juristische Aufarbeitung hätte hingegen die Schwelle für künftige Kriegseinsätze der Bundeswehr deutlich erhöht.

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