Wider die Neutralität

Marcus Meier über das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

  • Lesedauer: 1 Min.

Lehrerinnen sollen während des Unterrichts Kopftuch tragen dürfen? Nein, das Pro-Stoff-Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nicht für Gleichheit vor dem Gesetz, sondern für die Privilegien der Religionen und der Religiösen. Also für krasse Ungleichheit auf Kosten der weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Groß wäre der Aufschrei, würde eine Lehrerin mit Che-Guevara-Mütze oder im Angela-Merkel-Shirt Kants kategorischen Imperativ lehren. Denn Lehrer vermitteln nicht nur Wissen und Können, sondern auch Werte. Insbesondere durch ihre Person, ihr Verhalten - und ihr Äußeres. Sie sind Vorbild. Politisch und weltanschaulich müssen sie während des Unterrichts Zurückhaltung üben. Aus gutem Grund.

Ein bekleidungsbasiertes Bekenntnis zur Weltrevolution oder zu einer politischen Partei, so viel ist Konsens, steht im klaren Widerspruch zu solchen Pädagogenpflichten. Gleiches gilt aber auch für ein Kopftuch, den Habit katholischer Nonnen oder andere vergleichbar auffällige und bedeutungsgeladene Symbole - welcher Religion auch immer.

In Koran und Bibel findet sich übrigens keine einzige Passage, die Frauen auffordert oder gar zwingt, ihr Haupt zu bedecken. Auch wenn Eiferer dies immer wieder behaupten.

- Anzeige -

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -