Schwarz-Rot einigt sich auf Pkw-Maut
Bundestag soll Gebühr am Freitag verabschieden
Berlin. Die Pkw-Maut kann am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Am Dienstag einigte sich die schwarz-rote Koalition auf Änderungen am Mautgesetz und auf Festlegungen unter anderem für eine weitere Ausdehnung der Lkw-Maut. So sollen persönliche Daten von Pkw-Fahrern nur ein Jahr statt drei Jahre gespeichert werden. Geplant ist ebenfalls, zwei Jahre nach Start der Maut Einnahmen und Bürokratieaufwand zu überprüfen. Außerdem werden die Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland umgebaut, um EU-rechtliche Bedenken zu entkräften. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Gebühr für Pkw im nächsten Jahr auf Autobahnen und Bundesstraßen einführen.
Die Koalitionsfraktionen haben indes am Dienstagnachmittag das Kompromisspaket gebilligt. In der SPD-Fraktion gab es laut Teilnehmern 14 Nein-Stimmen. In der Unionsfraktion stimmten zwei Abgeordnete mit Nein, es gab eine Enthaltung.
Die Preise der Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland sollen nach Schadstoffausstoß und Motorgröße gestaffelt werden. Eine Zehn-Tage-Maut soll statt 10 Euro nun 5, 10 oder 15 Euro kosten. Für eine Zwei-Monate-Maut sollen statt 22 Euro 16, 22 oder 30 Euro bezahlt werden. Das geht aus dem Änderungsantrag von Union und SPD hervor. Durch diese neuen variablen Sätze sollen sich die Gesamteinnahmen um 13,6 Millionen Euro erhöhen. Die ursprünglichen Fixpreise galten als mögliche Benachteiligung von Ausländern, die laut europäischem Recht untersagt ist. Inländer sollen eine Jahresmaut zahlen, die nach den Fahrzeugeigenschaften berechnet wird. Den Plänen nach werden sie für die Maut voll über die Kfz-Steuer entlastet.
Für die 2018 geplante Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen soll das Kabinett bis 31. Juli nächsten Jahres einen Gesetzentwurf beschließen. Das sieht ein Entschließungsantrag vor, den der Bundestag zusammen mit der Pkw-Maut annehmen soll. Unterstrichen werden darin zudem Prioritäten bei der Mittelverwendung für Investitionen. So soll der Erhalt - besonders von Brücken und Schleusen - Vorrang vor dem Aus- und Neubau haben. dpa/nd
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