Erhalt der ärztlichen Schweigepflicht gefordert

Debatte nach Germanwings-Absturz: Forderung nach Lockerung des Vertrauensverhältnisses stößt auf verbreitete Ablehnung

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Hätte eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht den offenbar gezielten Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen verhindert? Gegen entsprechende Forderungen wird nun Widerstand laut. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte am Montag erklärt, dass der Copilot der abgestürzten Maschine vor seiner Pilotenkarriere psychotherapeutisch wegen möglicher Suizidgefährdung behandelt worden war. Schon seit einigen Tagen ist zudem bekannt, dass der 27-Jährige am Tag des Unglücks eigentlich krank geschrieben war. Vor diesem Hintergrund waren Forderungen erhoben worden, die ärztliche Schweigepflicht für Menschen in bestimmten Berufen zu lockern.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, warnte derweil vor verfrühten Entscheidungen. »Das Flugzeugunglück und die bislang bekannt gewordenen Hintergründe dürfen nicht in voreilige Forderungen zur Lockerung des Datenschutzes münden«, sagte Voßhoff dem »Tagesspiegel«. So lange nicht alle Informationen ausgewertet worden seien, »wäre es verfehlt, den hohen Schutz, welchen gerade Gesundheitsdaten zu Recht genießen, in Frage zu stellen«. Voßhoff mahnte zu einer »sorgfältigen Abwägung«. Dafür müssten zunächst alle Zusammenhänge bekannt sein.

Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Rainer Richter, lehnte eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ab. »Die Schweigepflicht ist in Fällen, in denen Patienten andere Personen gefährden, nicht das Problem«, sagte Richter der Deutschen Presse-Agentur. »Schon jetzt sind Ärzte und Psychotherapeuten befugt, die Schweigepflicht zu durchbrechen, wenn sie dadurch die Schädigung Dritter verhindern können. In Fällen, in denen es um Leben und Tod geht, sind sie dazu sogar verpflichtet.« Eine Lockerung der Schweigepflicht für bestimmte Berufe mit hohem Berufsrisiko könnte nach Ansicht des Psychotherapeuten Richter derartige Katastrophen nicht verhindern. Das Problem sei »die grundsätzliche Schwierigkeit, bei einem Menschen die Absicht, sich und insbesondere Dritte zu schädigen, verlässlich zu erkennen und die Ernsthaftigkeit einzuschätzen«. Auch eine Jahre zurückliegende Behandlung einer Depression lasse eine Vorhersage einer späteren Suizidgefährdung nicht zu.

Auch die Vereinigung Cockpit (VC) ist klar gegen eine Lockerung der Schweigepflicht im Fall von Piloten: »Das kann nur jemand sagen, der von der Materie gar keine Ahnung hat«, sagte der Präsident der Piloten-Gewerkschaft, Ilja Schulz, der »Rheinischen Post«. »Wenn mein Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist, werde ich ihm gegenüber kein Problem ansprechen, weil immer die Angst vorm Fluglizenzentzug mitschwingt«, so Schulz. »Besteht die Schweigepflicht, kann der Arzt dagegen echte Hilfe anbieten.«

Der Arbeitsrechtsexperte des Arbeitgeberverbandes BDA, Thomas Prinz, forderte im »Tagesspiegel« dagegen sehr wohl eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht in bestimmten Fällen. »Wenn Arbeitnehmer, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, psychische Probleme haben, sollte eine unabhängige staatliche Stelle davon erfahren«, argumentierte er. Dies könne etwa das Gesundheitsamt sein. Das gleiche gelte für Seuchen.

Fachpolitiker der schwarz-roten Koalition lehnten eine Lockerung im »Handelsblatt« ab. Karl Lauterbach (SPD), selbst Arzt, sagte: »Auch heute schon können Ärzte im Rahmen eines rechtfertigenden Notstands den Arbeitgeber informieren, wenn sie fürchten müssen, dass vom Patienten Gefahr für Leib und Leben anderer ausgeht.« Jens Spahn sagte der »Rheinischen Post«: »Die ärztliche Schweigepflicht ist ein sehr hohes Gut. ... Ich kann nur davor warnen, hier aus spekulativen Annahmen heraus mit Schnellschüssen zu kommen.« Agenturen/nd

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