Urteil für mehr Menschlichkeit

René Heilig hofft auf die Wirkung eines Urteils aus Straßburg

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.
Nach den Prügelorgien gegen Globalisierungsgegner bekam der italienische Staat das Urteil zugestellt: Wer Staatsbüttel losschickt, um Menschen zu foltern, begeht ein Verbrechen. Das aber gilt auch für andere europäische Länder.

14 Jahre nach den Prügelorgien gegen Globalisierungsgegner in Genua bekam der italienische Staat das Urteil zugestellt: Wer Staatsbüttel losschickt, um Menschen unmenschlich zu behandeln, begeht ein Verbrechen. Nicht nur der damals bereits 62-jährige Demonstrant Arnaldo Cestaro, der das Urteil vorm Europäischen Gerichtshof erstritt, nicht nur die rund 20 weiteren Opfer damaliger Staatsgewalt, die jetzt auf Gerechtigkeit hoffen können, haben gewonnen. Der Richterspruch ist ein wichtiges demokratisches Instrument gegen staatliche Gewalt, denn er verhilft dem Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention wieder zu der ihm gebührenden Bedeutung: »Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.«

Diesen einfachen Satz sollte sich nicht nur jeder deutsche Polizeiführer ins Gedächtnis rufen, wenn er Kollegen gegen Demonstranten losschickt. Noch wichtiger ist es, dass ihn die Innenminister aller EU-Staaten begreifen. Wie verhältnismäßig der Einsatz staatlicher Gewalt ist, wird nicht mehr länger nur von der Seite definiert, die sie ausübt. Unhaltbare Zustände in rumänischen Knästen sind also ebenso nicht mehr a priori eine innere Angelegenheit. Polizeiwillkür gegen Roma in der Slowakei kann auf die Urheber ebenso zurückfallen wie Geheimdienstterror in Polen.

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