Gericht verbietet Anfahren von Reaktor

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Tokio. In Japan hat erstmals ein Gericht das geplante Wiederanfahren von Atomreaktoren unterbunden. In einer einstweiligen Verfügung entschied das Bezirksgericht der Provinz Fukui, dass der Betreiber zwei zu Sicherheitsüberprüfungen abgeschaltete Reaktoren im AKW Takahama vorerst nicht wieder hochfahren darf. Die Richter urteilten, die Sicherheit der Reaktoren könne nicht gewährleistet werden. Das Urteil ist ein Dämpfer für die Regierung, die schnell wieder die ersten Meiler im Lande in Betrieb gehen lassen will. In Folge der Katastrophe in Fukushima vor vier Jahren sind derzeit weiter alle 48 Reaktoren abgeschaltet. Agenturen/nd

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