Der Anwalt des Bundes

Velten Schäfer über das Verhalten der Bundesanwaltschaft in Sachen NSA

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 1 Min.

Am Freitag konnte sich die Republik ganz kurz in einer Illusion wiegen: Der Generalbundesanwalt ermittle nun mit Nachdruck in Sachen des Auslandsgeheimdienstes, der seit Jahr und Tag Bürger und Unternehmen der Republik, die er schützen soll, an fremde Dienste verrät.

Doch folgte das Dementi auf dem Fuß. Auch wenn der BND offenbar sogar beim Ausspähen inländischer Rüstungskonzerne hilft, ist das noch lange kein Grund zur Aufregung! Dass man nun die Akten des NSA-Ausschusses sehen will, habe mit dieser neuen Drehung des Skandals nichts zu tun. Es gehe um ein »Prüfverfahren«, das man 2013 »nach Medienberichten« startete. Nach Medienberichten. Ist es nicht Aufgabe des Bundesanwalts, solche sensiblen Sachverhalte eigenständig aufzuklären?

Nein, ist es nicht. Und das ist der Skandal im Skandal. Der Bundesanwalt hat zwar Sonderzuständigkeiten in »Staatsschutzdelikten«, ist aber gar nicht Teil der Judikative, sondern der Exekutive. Er ist nicht unabhängig, sondern politischer Beamter, er soll die Regierungsagenda teilen und kann jederzeit abgesetzt werden: der Anwalt des Bundes eben. Gerade so verhält er sich, ob NSA oder NSU. Eine machtvolle Stelle, die - wie in beiden Fällen offenbar nötig - in Staatsschutzdingen unabhängig gegen Regierungsorgane ermitteln könnte, ist im System nicht vorgesehen.

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