Dürfen arbeitende Eltern während des Kitastreiks zu Hause bleiben?

Wenn in einer Kita überraschend gestreikt wird

  • Lesedauer: 2 Min.
Kämpft das Kitapersonal um sein Gehalt, kann das arbeitende Eltern in die Bredouille bringen: Wohin während eines Streiks mit dem Kind? Darf der Arbeitgeber wegen der Fehlzeit abmahnen?

Wie Eltern vorgehen können, wenn sich keine Großeltern oder Babysitter als Betreuungsalternative auftun lassen - die Deutsche Anwaltauskunft klärt auf.

Werden Eltern von einem Warnstreik in der Kita überrascht, machen sie sich für ihren Arbeitgeber nicht angreifbar, wenn sie mangels Betreuungsalternativen nicht zur Arbeit kommen können. Sie müssen ihren Chef dann aber kurzfristig am Telefon darüber informieren. In einem solchen Fall wäre eine Kündigung oder eine Abmahnung ausgeschlossen.

Zu beachten ist allerdings: Oftmals werden aktuelle Streiks im Vorlauf längerfristig angekündigt. In einem solchen Szenario können Arbeitgeber verlangen, dass Eltern sich auf den Streik vorbereiten und vielleicht unter den Kitaeltern absprechen und darüber eine Betreuungslösung finden.

Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät: »Wenn der Streik erst morgens angekündigt wird und der Vater des Kindes Zeit hat, dann muss er als Betreuungsperson einspringen.«

Ansonsten seien als alternative Betreuungsszenarien aber auch denkbar, das Kind mit auf die Arbeit zu nehmen oder von zu Hause aus zu arbeiten, so Oberthür. Manche Arbeitnehmer hielten für ihre Mitarbeiter Räume bereit, in die Eltern ihre Kinder mitnehmen dürften. Sowohl das Szenario »Kind im Büro« als auch ein Homeofficetag müssten aber im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber geschehen und seien von dessen Kulanz abhängig.

Fallen diese Optionen weg, verbleibt die Möglichkeit, sich als betroffenes Elternteil kurzfristig Urlaub zu nehmen. Der muss vom Arbeitgeber gewährt werden, sofern den freien Tagen keine betrieblichen Gründe oder Urlaubswünsche der Kollegen entgegenstehen. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das beste Mittel gegen Fake-News und rechte Propaganda: Journalismus von links!

In einer Zeit, in der soziale Medien und Konzernmedien die Informationslandschaft dominieren, rechte Hassprediger und Fake-News versuchen Parallelrealitäten zu etablieren, wird unabhängiger und kritischer Journalismus immer wichtiger.

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!

Unterstützen über:
  • PayPal