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Kleine Fortschritt bei Islam-Anerkennung

Stadtstaaten übernehmen laut Studie Vorreiterrolle

  • Lesedauer: 2 Min.
Für die Gleichstellung des Islam in Deutschland ist bereits einiges erreicht worden, heißt es in einer aktuellen Studie. Dennoch bleibe noch viel zu tun.

Berlin. Bei der rechtlichen Anerkennung des Islams in Deutschland gibt es Fortschritte. Nach einem Gutachten bestehen in vielen Bundesländern rechtliche Regelungen und Planungen, dem Islam in Alltag und Bildungswesen einen Platz zu geben. Muslimische Verbände seien allerdings noch lange nicht mit christlichen Kirchen oder jüdischen Gemeinden gleichgestellt, erklärte die Islamwissenschaftlerin Riem Spielhaus am Dienstag in Berlin. Sie hatte gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Martin Herzog die Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt. Darin beklagen die Autoren, es gebe derzeit nicht überall die volle Freiheit zur islamischen Religionsausübung.

In fast allen westlichen Bundesländer gibt es demnach Regelungen für eine schrittweise Anerkennung des Islams. Mit der Einrichtung von Kommunikationsgremien, islamischem Religionsunterricht, vereinzelten Bestattungsverordnungen und universitären Angeboten seien bereits einige Maßnahmen zur rechtlichen Integration des Islams in die Bundesrepublik angelaufen, so Spielhaus.

Die Verfasser der Studie verwiesen darauf, dass die Anerkennung muslimischer Gemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts stagniere. Kaum eine islamische Gemeinschaft habe den Status bisher erhalten. Eine Ausnahme bildet hier die Ahmadiyya-Gemeinde. Auf der anderen Seite gibt es erste Staatsverträge mit Islamverbänden in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Diese Verträge seien geschlossen worden, um öffentliches muslimisches Leben zu ermöglichen, hieß es. Übergangslösungen dürften allerdings nicht zu dauerhaften Ersatzlösungen werden.

Die Autoren sprachen sich dafür aus, den Muslimen die Ausübung ihres Glaubens weiter zu erleichtern. Insbesondere verwies Herzog auf Bestattungen ohne Sarg nach islamischem Ritus und die Möglichkeit, an hohen Feiertagen von Arbeit und Schule freigestellt zu werden. Hier könnte der Staat islamfreundlichere Regelungen schaffen.

Eine Gleichstellung des Islams könne nicht geschehen, ohne sich mit islamfeindlichen Tendenzen auseinanderzusetzen, heißt es in der Studie weiter. Die Gutachter schlagen deshalb vor, islamfeindliche Delikte künftig zu den politisch motivierten Straftaten zu zählen und Beratungseinrichtungen für Opfer von religionsbezogene Diskriminierung zu fördern. Agenturen/nd

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