Deutsche Bahn baut Videoüberwachung aus
An mehr als 100 Bahnhöfen sollen Kameraanlagen ausgebaut werden
Berlin. Die Deutsche Bahn stattet Bahnhöfe und Züge weiter mit Videokameras aus. Nach Angaben des Unternehmens sind zurzeit bundesweit 4800 Kameras an rund 640 Bahnhöfen installiert. Zudem gibt es 18.000 Videokameras in Regionalzügen und S-Bahnen. Die Tendenz sei steigend, sagt eine Sprecherin. Laut Bahn soll die Videotechnik an mehr als 100 Bahnhöfen ausgebaut werden. Für die Bahn gehe es zuerst darum, die Abläufe auf den Gleisen zu kontrollieren. Ermittler können aber auf die Aufnahmen zur Verfolgung von Straftaten zugreifen.
In Berlin konnte vergangene Woche der Sexualmord an der 18-jährigen Hanna mit Videobildern aus einer U-Bahn in wenigen Tagen aufgeklärt werden. Nach Ansicht von Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) ist die Videoüberwachung aber kein Allheilmittel. »Es braucht immer auch Personal, das eingreifen kann.«
Videoüberwachung ist umstritten. Sie kann in Konflikt mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geraten. Es wurde 1983 vom Bundesverfassungsgericht anerkannt und in Datenschutzgesetzen festgeschrieben. Da öffentliche und private Überwachungssysteme nicht zentral registriert werden, ist ihre Gesamtzahl nicht bekannt.
Die staatliche Videoüberwachung ist im Bundes- beziehungsweise Landespolizeigesetz geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die entsprechenden Regelungen der Länder geben den Rahmen für die private Videoüberwachung vor.
Ihre Regelungen unterscheiden sich etwa bei der Länge der Speicherfristen. In den Gesetzen ist auch festgelegt, dass die Polizei auf die Aufnahmen zugreifen darf, wenn dies für die Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. dpa/nd
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