Mietspiegel bestätigt
Landgericht bestätigt Mietspiegel als qualifiziert
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht bereits in einem Urteil vom 20. April den Berliner Mietspiegel als qualifiziert bewertet und damit die Ansprüche eines Vermieters auf Mieterhöhung zurückgewiesen. Dieser habe für eine Wohnung am Stuttgarter Platz eine Mieterhöhung von 708 auf 850 Euro netto/kalt durchsetzen wollen, obwohl bereits die Ausgangsmiete über der entsprechenden Mietspiegelmiete lag, wie der Berliner Mieterverein (BMV) mitteilte. Der Vermieter begründete sein Verlangen mit höheren Mieten in fünf Vergleichswohnungen und argumentierte u.a., der Mietspiegel basiere auf Zufallsstichproben. Die 18. Kammer des Landgerichts wies dies zurück.
Der BMV begrüßte das Urteil. Es beseitige zunächst die durch das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11. Mai, das in einem anderen Fall zu einem entgegengesetzten Entscheid kam, hervorgerufene Unsicherheit über die Bedeutung des Mietspiegels, so BMV-Chef Reiner Wild. Der Berliner Mietspiegel könne weiterhin zur Kontrolle von Mieterhöhungen wie auch bei der Ermittlung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung (Mietpreisbremse) genutzt werden. Zugleich kritisierte es Wild als »Skandal«, dass die Justiz in ihrer Pressemitteilung vom 5. Mai nicht auf dieses und ähnliche vorangegangene Urteile auch des Amtsgerichts Charlottenburgs hingewiesen habe. Die 18. Kammer des Landgerichts ist auch für die inzwischen eingelegte Berufung gegen das Urteil vom 11. Mai zuständig. nd
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