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Kompromiss bei EU-Bioverordnung

Schmidt setzt sich bei Rückstandskontrollen durch

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.
Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Agrarminister auf einen Kompromiss bei der Bioverordnung geeinigt.

Die Debatte über die Reform bei Biolebensmitteln verlief auch am Dienstag kontrovers, am Ende einigten sich die EU-Landwirtschaftsminister dennoch auf den - leicht abgewandelten - Vorschlag aus Lettland. Streit gab es um die künftigen Grenzwerte, hier kam der Widerstand besonders aus Deutschland: Vom Bauernverband über Biobranche bis zum Bundeslandwirtschaftsministerium waren sich alle einig, dass spezielle Grenzwerte für Biolebensmittel dem Problem nicht gerecht werden. Am Ende konnte sich diese Linie offensichtlich durchsetzen, Grenzwerte für Rückstände von Pestiziden und anderen unerwünschten Stoffe gelten demnach weiter für alle Lebensmittel gleich.

»Wir kommen mit dieser allgemeinen Ausrichtung der Verbesserung des Schutzes des Verbrauchers sehr viel näher«, urteilte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) in der öffentlichen Sitzung. Denn Verbraucher können weiter damit rechnen, dass Biolebensmittel weniger mit Schadstoffen belastet sind. Sichergestellt werden soll das durch sogenannte Prozesskontrollen. Dabei nehmen Kontrolleure die Betriebe unter die Lupe, die ökologische Lebensmittel herstellen oder verarbeiten.

Länder, die bereits eigene Ökogrenzwerte installiert haben wie Belgien bekommen eine Übergangszeit. Innerhalb dieser Periode dürfen sie die strengeren Grenzwerte für im Land produzierte Lebensmittel noch aufrecht erhalten.

Kontrollen sollen, wie im Vorschlag angedacht, mindestens einmal jährlich stattfinden. Durchsetzen konnte sich Deutschland damit, dass diese künftig stärker nach Risiken ausgerichtet werden. »Art und Häufigkeit der amtlichen Kontrollen werden auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes festgelegt«, heißt es in dem Kompromisspapier.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hatte die deutsche Linie im Vorfeld unterstützt und zeigte sich verhalten zufrieden. Das Schlimmste sei verhindert, heißt es in einer Stellungnahme. Allerdings könne das nicht darüber hinwegtäuschen, »dass die Position des Agrarrates weit hinter unseren Erwartungen zurückbleibt«, so BÖLW-Vorsitzender Felix Löwenstein. »Es ist dem Rat nicht gelungen, für eine sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden Biorechts zu sorgen.«

Das Hauptargument des BÖLW ist, dass Öko-Landwirte gar nicht selbst für Schadstoffe in ihren Produkten verantwortlich sein müssen, sondern die Schadstoffe von konventionell betriebenen Nachbarfeldern stammen könnten. Die Gegenseite hatte gefordert, Biozertifikate zu entziehen, wenn Rückstände gefunden werden - unabhängig davon, wer dafür verantwortlich sei. Nun sollen die Betriebe ihre Waren zwar nicht mehr als bio verkaufen können, aber nicht ihr Zertifikat verlieren. Mit Agenturen

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