Demokratie als Schaufensterware

Die Rühe-Kommission hat zum Ziel, die Hemmschwelle für Kriegseinsätze weiter abzubauen, meint Nadja Douglas

  • Nadja Douglas
  • Lesedauer: 3 Min.
Auf den ersten Blick scheint der Bericht der Rühe-Kommission symbolische Verbesserungen zu enthalten. So soll das Informationsrecht der Abgeordneten rechtlich verankert werden. Doch der zweite Blick offenbart Problematisches.

Mit Ausnahme der SPD ist wohl niemand so richtig zufrieden mit dem kürzlich veröffentlichten Bericht der Rühe-Kommission. Die Verteidigungspolitiker der Union hätten gerne einen Vorratsbeschluss für bestimmte Einsatztypen und multinational vorgehaltene Einheiten durchgesetzt. Die Opposition lehnte die Kommission ohnehin von vorn herein ab. Grüne und Linkspartei halten nichts von dem Vorschlag, den Begriff des »militärischen Einsatzes« neu zu definieren. Laut Bericht sollen bestimmte Einsatztypen, darunter logistische Unterstützung, medizinische Versorgung, humanitäre Hilfeleistung außerhalb von Kampfgebieten sowie Ausbildungs- und Beobachtermissionen, nicht mehr unter die Zustimmungspflicht fallen – sofern Bundeswehrangehörige Waffen lediglich zur Selbstverteidigung mitführen. Schwierige Entscheidungen, wie zum Beispiel über die Ausbildung kurdischer Peschmerga im Nordirak durch Bundeswehrangehörige, bedürften dann keiner namentlichen Abstimmung im Bundestag mehr.

Auf den ersten Blick gibt es einige symbolische Verbesserungen. So soll das Informationsrecht der Abgeordneten mit Blick auf Spezialeinsätze der Bundeswehr rechtlich verankert werden. Die Unterrichtung der Obleute der zuständigen Ausschüsse war bislang lediglich informelle Praxis. Die Pflicht zur Geheimhaltung von Einsätzen des Kommando Spezialkräfte steht jedoch weiterhin dem demokratischen Prinzip der Transparenz und Rechenschaftspflicht entgegen. Auch die Verpflichtung an die Bundesregierung, jährlich einen Bericht über die »multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten« vorzustellen sowie die Einbeziehung des Bundestags im Rahmen einer jährlichen Sicherheitsdebatte täuschen nicht darüber hinweg, dass es sich hier eher um Schaufensterpolitik handelt.
Nüchtern betrachtet ist das Ergebnis der Rühe-Kommission nur ein weiterer Vorstoß, die Hemmschwelle für den weltweiten Einsatz der Bundeswehr abzubauen. Ohnehin liegt das eigentliche Problem woanders: Nach wie vor gibt es eklatante Demokratiedefizite bei der Entscheidung über militärische Einsätze auf der internationalen Ebene.

Militärische, aber auch polizeiliche und zivile Einsätze nehmen ständig zu. 2015 sind es alleine im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) weltweit 17 Missionen. Fragen der demokratischen Kontrolle hingegen bleiben größtenteils ungeklärt. Das Europäische Parlament besitzt nach wie vor nur eine beratende Funktion. Entscheidungen werden vom EU-Ministerrat getroffen. Bei NATO-Einsätzen sieht es nicht besser aus: Sie werden im Nordatlantikrat beschlossen – ein Gremium, das hinter verschlossenen Türen tagt und aus demokratisch nicht legitimierten nationalen VertreterInnen besteht. Leider wird das Problem der fehlenden demokratischen Legitimation auf internationaler Ebene weder von Befürwortern noch Kritikern der Rühe-Kommission ausreichend thematisiert.

Hinzu kommt, dass diejenigen NATO- und EU-Mitgliedsstaaten, deren Parlamente ein formales Mitbestimmungsrecht bei der Entsendung von Streitkräften besitzen, in der Minderheit sind. In multinationalen Kommandostrukturen kann es also dazu kommen, dass Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr von militärischen Vorgesetzten anderer Nationen befehligt werden, deren Regierungen in sicherheitspolitischen und militärischen Fragen ihrem Parlament gegenüber nicht rechenschaftspflichtig sind.

Ein weiteres Problem betrifft die mangelhafte Unterrichtungspraxis der Parlamente. In den meisten Ländern sind die Abgeordneten, was Informationen über geplante Militäreinsätze angeht, gänzlich auf ihre jeweiligen Regierungen angewiesen. So weigert sich die Bundesregierung seit längerem, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtungspflicht im Zusammenhang mit Entscheidungen im Bereich der GSVP vollständig nachzukommen.

Eine Stärkung nationaler Parlamentsrechte sowie die Schaffung von internationalen Kontrollstrukturen sind dringend erforderlich. Nur so können verteidigungspolitische Entscheidungsprozesse transparent und nachvollziehbar gemacht werden (und im Zweifelsfall auch hinterfragt werden). Zudem sollten zivilgesellschaftliche Akteure in die Meinungsbildung sowie in Kontroll- und Entscheidungsprozesse verstärkt eingebunden werden. Entscheidungen über die Anwendung militärischer Gewalt sind zu wichtig, als dass sie der Regierung überlassen werden sollten.

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