Polizei versucht's auf Twitter: Verfassungswidrig?
Rechtswissenschaftler bewerten Tweets der Polizei als Verfassungsbrüche
»Polizei gewinnt bei Twitter«, jubelte der Hessische Rundfunk in seiner Onlineausgabe nach dem Blockupy-Aktionstagen am 18. März, und hatte Recht: Rund 7000 Follower konnte der Twitteraccount der Polizei Frankfurt während der Proteste dazu gewinnen. Die Tweets waren locker, witzig und: verfassungswidrig, wie jetzt die ZEIT berichtete.
»Die Polizei macht etwas, für das sie keine Ermächtigungsgrundlage hat«, zitiert sie Dr. Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt. »Das ist rechtswidrig.« Der Rechtswissenschaftler habe sich intensiv mit dem Twitter-Account der Frankfurter Polizei beschäftigt und nun verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
Rechtliche Probleme bereiten zum Beispiel getwitterte Fotos von Demonstrationen, auf denen Personen erkennbar sind: Ein klarer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dennis Seeger, Meistertwitterer der Polizei während der Blockupy-Aktionen, wusste dies – er verpixelte die Fotos.
Bei solchen Bildern braucht man keine Verpixelungssoftware #18M #18nulldrei #18null3 #blockupy #Frankfurt pic.twitter.com/6iLffhXBVx
— Polizei Frankfurt (@Polizei_Ffm) 18. März 2015
Seeger könnte jedoch an anderer Stelle in eine rechtliche Falle getappt sein. Denn die Frankfurter Polizei twitterte am frühen Morgen des 18. März Fotos von einer Kette, die über eine Kreuzung gespannt wurde und für Motorrad- oder Radfahrer eine Gefahr darstellte. Zeitlich weit vor den angekündigten Aktionen und Demonstrationen des Blockupy-Bündnisses. Für diesen Tweet verwendete er die Hashtags #18M und #18nulldrei, obwohl völlig unklar war, wer diese Kette gespannt hatte und warum sie mit den Blockupy-Aktionen in Verbindung gebracht werden sollte. Diese Hashtags waren zuvor von Blockupy auf Twitter für eigene Aktionen eingeführt worden. Hanschmann zufolge können solche Tweets Teilnehmer einer Demonstration so sehr abschrecken, dass sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit (nach Artikel 8 des Grundgesetzes) nicht mehr wahrnehmen.
Lebensgefährliche Kette auf der Hanauer Landstraße in @Stadt_FFM angebracht. WAS SOLL DAS?! #18M #18nulldrei pic.twitter.com/lUW9msnGoT
— Polizei Frankfurt (@Polizei_Ffm) 18. März 2015
Ein weiterer Konflikt der twitternden „Rechtshüter" mit dem Gesetz: Twitter ist ein Meinungsmedium, und auch die Polizei twittert wertend. So kommentierte die Frankfurter Polizei ein Foto von vermummten Demonstranten in vorwiegend schwarzer Kleidung mit der Frage „Bunter Protest?". "Wertende Äußerungen zu Versammlungen sind schlicht verboten", sagte Hanschmann jetzt in der ZEIT.
Bunter Protest in der Uhlandstraße?
#18M #18nulldrei #18null3 #blockupy pic.twitter.com/lzik4aCTZd
— Polizei Frankfurt (@Polizei_Ffm) 18. März 2015
Dabei möchte die Polizei über ihren Socialmedia-Auftritt doch so gerne bürgernah, transparent und locker wirken. Auch in Berlin: Hier veranstaltet die Polizei sogar regelmäßige Twitter-Marathons, bei denen sie 24 Stunden lang live aus der Einsatzzentrale berichten. Und auch Während der G7-Proteste im bayerischen Garmisch twitterte die Polizei fleißig. Was passiert nun?
Erstmal nichts. Damit rechtliche Verstöße bei der twitternden Polizei zu Konsequenzen führen, müsste zunächst einmal ein Demonstrant Klage einreichen. Bis dahin wird fröhlich weiter getwittert. Aber vielleicht schauen Blockupy-Aktivisten ja nochmal genauer hin.
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