Streit um Nivea-Blau geht in eine neue Runde

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Karlsruhe. Der Streit um die Nivea-blaue Farbmarke zwischen der Markeninhaberin Beiersdorf und ihrem Konkurrenten Unilever geht in eine neue Runde. Das Bundespatentgericht muss nun per Gutachten feststellen, inwieweit die Verbraucher die blaue Farbe der Marke Nivea zuordnen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. Der BGH bestimmte zudem, dass eine Zuordnung von über 50 Prozent der Befragten ausreicht, damit das Nivea-Blau als abstrakte Farbmarke geschützt werden kann. (Az. I ZB 65/13) Laut BGH können abstrakte Farbmarken grundsätzlich nicht geschützt werden, weil Farben von Verbrauchern in der Regel nur als ein dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen wahrgenommen werden. Eine Ausnahme sei aber möglich, wenn sich die Farbmarke bereits zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung durchgesetzt habe und Verbraucher über die Farbe das Unternehmen identifizierten. AFP/nd

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