Fristlos abschaffen!

Fabian Lambeck über ausufernde Arbeitsverträge auf Zeit

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Lange Zeit kam die alte Bundesrepublik ganz gut ohne dieses Instrument aus. Erst 1985 wurden »sachgrundlose Befristungen« per Gesetz erlaubt. Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen zwar eine leichte Abnahme, man sollte sich jedoch davor hüten, den Rückgang schon als Zeichen des nahenden Endes dieser Beschäftigungsform umzudeuten. Dafür sind die Befristungen einfach zu attraktiv für Arbeitgeber.

Nun gibt es Arbeitsverhältnisse, die einen zeitlichen Rahmen brauchen, etwa in der Gastronomie, wo im Sommer an der Ostsee zusätzliche Kräfte eingestellt werden müssen, für die man in der Nebensaison keine Verwendung hat. Doch längst sind Befristungen auch bei Konzernen oder im akademischen Betrieb die Regel. Fast die Hälfte aller Neueinstellungen ist auf maximal zwei Jahre begrenzt.

Auch wenn die Arbeitgeber argumentieren, dass diese Flexibilität dem Bedürfnis der jungen Angestellten nach mehr Freiheit entgegenkomme: Fast 40 Prozent der befristet Beschäftigten arbeitet unfreiwillig in dieser Vertragsform. Zwar gibt es Höchstgrenzen, doch oft werden diese unterlaufen oder gelten, wie an Hochschulen, nicht, wenn die Stellen aus Drittmitteln finanziert werden. Die geltenden Regelungen sind arbeitsmarktpolitisch nicht mehr zu rechtfertigen und oft nur ein Instrument, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Deshalb gehört die sachgrundlose Befristung abgeschafft und zwar fristlos!

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