Höhere Rente für pflegende Angehörige
Besserstellung auch in der Arbeitslosenversicherung
Passau. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen, künftig besser stellen: Für sie sollen höhere Rentenbeiträge gezahlt werden. Dies geht aus der Vorlage für das Zweite Pflegestärkungsgesetz hervor, wie die »Passauer Neuen Presse« berichtet.
Die Gesetzesreform soll den Angaben zufolge am Mittwoch vom schwarz-roten Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus ist eine Absicherung für Pflegende in der Arbeitslosenversicherung vorgesehen.
Künftig soll die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für jene Angehörige zahlen, die ein Familienmitglied mindestens zehn Stunden wöchentlich - verteilt auf mindestens zwei Tage - pflegen. Bedingung ist jedoch, dass der Pflegebedürftige mindestens den Pflegestufe II hat. Die Höhe der Rentenbeiträge soll sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richten.
In der Arbeitslosenversicherung soll dem Blatt zufolge eine Versicherungspflicht für pflegende Angehörige eingeführt werden. Bisher wurden für sie höchstens für sechs Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, nun kann es auch darüber hinausgehen. Damit werde der Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine Pflegetätigkeit erheblich gestärkt, heißt es in der Vorlage des Gesundheitsministers. epd/nd
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