Flüchtlinge und Asyl in Deutschland

Zahlen und Fakten

  • Guido Speckmann und Katja Eichholz
  • Lesedauer: 13 Min.

Wieviel Menschen befinden sich weltweit auf der Flucht?

Weltweit befanden sich Ende 2014 nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Diese Zahl ist die höchste, die jemals vom UNHCR dokumentiert wurde. »Weltweit wurden im Jahr 2014 täglich durchschnittlich 42.500 Menschen zu Flüchtlingen, Asylsuchenden oder Binnenvertriebenen. Das entspricht einer Vervierfachung über die letzten vier Jahre«, schreibt das Flüchtlingshilfswerk in seinem statistischen Jahresbericht »Global Trends 2014« . Statistisch betrachtet ist von 122 Menschen weltweit aktuell eine Person entweder ein Flüchtling, binnenvertrieben oder asylsuchend. Der Bericht zeigt, dass sowohl die Zahl der Flüchtlinge als auch der Binnenvertriebenen weltweit angestiegen ist.

Aus welchen Ländern kommen die meisten Flüchtlinge und warum müssen die Menschen flüchten?

Syrien
Der seit 2011 herrschende Bürgerkrieg in Syrien forderte Angaben der UN zufolge bis heute rund 220.000 Menschenleben. Von den 22 Millionen Einwohnern Syriens befindet sich rund die Hälfe auf der Flucht, die meisten von ihnen sind Binnenflüchtlinge, also innerhalb des Landes auf der Flucht. Vier Millionen mussten ihr Land verlassen und leben in Flüchtlingslagern in der Türkei, Jordanien, Libanon, Irak und Ägypten. Nach Europa gelangten rund 310.000 Flüchtlinge, 121.000 leben in Deutschland. Asylanträge von Syrern werden überwiegend anerkannt.


Kosovo
Kosovo ist das ärmste Land Europas; etwa ein Drittel der Bevölkerung lebt gegenwärtig unter der Armutsgrenze. Die Arbeitslosigkeit liegt bei 35 Prozent, bei Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 ist sie mit 60 Prozent noch weit höher. Hauptfluchtgründe sind demnach Armut – und auch politische Unzufriedenheiten. Laut der Genfer Flüchtlingskonvention sind dies aber nicht »asylrelevante Gründe«. Eine Sonderrolle spielen dabei Angehörige der Roma-Minderheit, die unter besonders starker Diskriminierung leiden. Ihr Anteil an den kosovarischen Asylantragstellern in Deutschland liegt bei neun Prozent.


Albanien
Die soziale Situation in Albanien hat sich infolge der Finanzkrise von 2008 rapide verschlechtert. War die Armutsquote bis 2008 auf 12 Prozent gesunken, so stieg sie danach auf 14 Prozent an. Der Anteil der Menschen, die in extremer Armut leben müssen, stieg von 1,2 auf 2,2 Prozent. 60.000 der insgesamt knapp drei Millionen Albanerinnen und Albaner haben nicht genug zu essen. Zu den sozialen Problemen kommen noch politische wie Korruption, Schattenwirtschaft und organisierte Kriminalität. Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sind besonders verbreitet.

Serbien
Serbien leidet wie Albanien an den Folgen der globalen Wirtschaftskrise von 2008. Die Wirtschaft steckt seit Jahren in einer Rezession, das Bruttoinlandsprodukt sinkt. Durch eine Flut im Mai vergangenen Jahres entstanden enorme Sachschäden – mit Konsequenzen auch für Landwirtschaft, Industrie und Handel. Schätzungen zufolge sind 125.000 Menschen durch die Katastrophe unter die Armutsgrenze gefallen. Laut EU-Kommission sind Korruption, organisiertes Verbrechen und Defizite weitere Probleme in Serbien. Menschenrechtsorganisationen beklagen die systematische Diskriminierung der Roma. Über 90 Prozent der serbischen Asylanträge in Deutschland im ersten Quartal 2015 wurden von Roma gestellt. Doch anerkannt wurde im ersten Halbjahr nicht einer. Kein Wunder, denn im letzten Jahr hatte die Bundesregierung das Problem einfach wegdefiniert: Serbien wurde zum sicheren Herkunftsstaat erklärt.

Irak
Irak wurde durch den Krieg der USA und Großbritanniens 2003 ins Chaos gestürzt. Der Strudel aus politischer und ethnischer Gewalt kostete Hunderttausende Menschen das Leben. Seit dem Aufkommen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hat sich die Lage abermals drastisch verschlechtert. Insbesondere Angehörige der Jesiden-Minderheit werden vom IS terrorisiert, verschleppt, umgebracht und versklavt. Schon erhob die UNO den Vorwurf des Genozids. Zurzeit sind ca. vier Millionen Iraker auf der Flucht. In Deutschland wurde im ersten Halbjahr über 7.400 irakische Asylanträge entschieden. Nur 19 Schutzsuchende erhielten eine Absage.


Afghanistan
Neben Irak ist Afghanistan durch den »Krieg gegen den Terrorismus« der USA massiv destabilisiert worden. Vergangenes Jahr zog die NATO ihre Truppen im Rahmen der ISAF-Mission ab. Die afghanischen Sicherheitsbehörden stehen seitdem in der Pflicht, für Sicherheit zu sorgen. Doch die Situation verschlechterte sich laut Angaben der »International Crisis Group« erneut. Es gibt wieder verstärkt Angriffe von Taliban und anderen bewaffneten Gruppen. Mehrere Tausend Zivilisten starben 2014 im Konflikt zwischen Regierung und den Taliban. Derzeit befinden sich weltweit mehr als 3,7 Millionen Afghanen auf der Flucht.


Mazedonien
Mazedonien gilt wie Serbien seit November als sogenannter sicherer Herkunftsstaat. Die Anerkennungsquote der Asylanträge geht infolgedessen gegen null. Nur sechs Personen erhielten einen Aufenthaltsstatus, über 4.100 Anträge wurde im ersten Halbjahr 2015 entschieden. Laut Nichtregierungsorganisationen befindet sich das 2,1 Millionen Einwohner zählende Land jedoch derzeit in der schwersten Krise seit dem Bürgerkrieg von 2001. Im Mai flammten die Unruhen zwischen der albanischen Minderheit und dem Staat erneut auf. Auch Roma und Homosexuelle werden in Mazedonien diskriminiert. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisiert Fälle von Misshandlungen von Roma und anderen Minderheiten in Hafteinrichtungen. Weit über die Hälfte aller mazedonischen Asylanträge in Deutschland im ersten Quartal 2015 kamen von Roma.


Bosnien-Herzegowina
Auch in Bosnien und Herzegowina kommen mit rund 60 Prozent die meisten Anträge auf Asyl in Deutschland von Angehörigen der Roma-Minderheiten. Laut Human Rights Watch seien sie nicht nur von der politischen Teilhabe ausgeschlossen, sondern auch systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Doch wie Serbien und Mazedonien gilt Bosnien Herzegowina seit November 2014 als sicherer Herkunftssaat. Folge: Die deutschen Behörden lehnten im ersten Halbjahr 2015 die allermeisten Asylgesuche ab.


Eritrea
Das ehemals zu Äthiopien gehörende Eritrea gilt heute als repressiver Militärstaat. Die Regierung von Präsident Isayas Afewerki regiert seit 1993 ohne parlamentarische Kontrolle und begeht der UN zufolge systematisch Menschenrechtsverletzungen. Möglicherweise auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Überwachungen, willkürliche Festnahmen, Internierungen und Folter sind an der Tagesordnung. Jeder Bürger kann zudem auf unbeschränkte Zeit zum Militär- oder Arbeitsdienst eingezogen werden. 400.000 Eritreerinnen und Eritreer sind zurzeit auf der Flucht. Bei einer Bevölkerungsanzahl von 6,5 Millionen entspricht das einem Anteil von sechs Prozent. In der Bundesrepublik wurden im ersten Halbjahr 2015 die allermeisten Anträge auf Asyl von Eritreern positiv beschieden.


Nigeria
In Nigeria, dem bevölkerungsreichsten Land Afrikas, treibt die islamistische Terrororganisation Boko Haram ihr Unwesen. Allein in den ersten vier Monaten des Jahres kamen mehr als tausend Zivilisten durch Massaker der Miliz um. Doch auch die Regierungstruppen begehen Verstöße gegen die Menschenrechte. Willkürliche Festnahmen, Verschleppungen, Folter und Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren kritisierte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International. 1,2 Millionen Nigerianerinnen und Nigerianer sind Flüchtlinge innerhalb des Landes, 91.000 in andere Staaten geflüchtet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied im ersten Halbjahr über rund 660 Asylanträge von Menschen aus Nigeria. 23 davon erhielten einen Aufenthaltsstatus, 67 eine Ablehnung. Die meisten wurden als »sonstige Verfahrenserledigung« beendet. Das bedeutet, dass sich die Fälle anderweitig erledigt haben.

Welche Länder nehmen die meisten Flüchtlinge auf?

Im weltweiten Vergleich hat im Jahr 2014 in absoluten Zahlen die Türkei die meisten Flüchtlinge aufgenommen. Mehr als 1,5 Millionen Menschen sind hierher geflohen. An zweiter Stelle folgt Pakistan. Das Land hat 2014 ebenfalls mehr als 1,5 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Die untenstehende Grafik zeigt: in Sachen Aufnahme von Flüchtlingen haben die EU-Länder sowie alle westlichen Wirtschaftsnationen noch Nachholbedarf.

Wie verteilen sich die Flüchtlinge in Europa?

Die meisten Menschen hat im Jahr 2014 Deutschland aufgenommen, insgesamt 202815 Flüchtlinge. Hierbei handelt es sich nach Angaben von Eurostat um Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber. An zweiter Stelle folgt Schweden mit 81.325 aufgenommenen Flüchtlingen, Italien kommt mit 64.625 Asylbewerbern an dritter Stelle.

Allerdings: Das Bild ändert sich, wenn man die relativen Zahlen betrachtet, also die Anzahl der Asylsuchenden auf die Anzahl der Einwohner eines Landes umrechnet. In diesem Fall liegen Schweden und Ungarn vorn, an dritter Stelle gefolgt von Österreich.

Wer erhält Asyl in Deutschland?

Asyl ist ein Grundrecht, geregelt in Artikel 16a des Grundgesetzes. Es steht allen Menschen, die politisch verfolgt sind, zu, Schutz zu beantragen. Das deutsche Asylrecht entscheidet, ob die Menschen befristet oder unbefristet im Land bleiben dürfen.

»Als politisch verfolgt gilt, wer gezielten und intensiven ausgrenzenden Rechtsverletzungen ausgesetzt war und aus diesem Grund gezwungen war sein Heimatland zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen. Die Verfolgung muss im direkten Zusammenhang mit der eigenen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung stehen«, schreibt die Caritas in einem Ratgeber zum Thema Migration. Das heißt auch, dass für den Staat Notsituationen wie Naturkatastrophen oder Hungersnöte noch lange kein Grund sind, Geflüchteten Asyl zu gewähren.

Wenn ein Geflüchteter aus einem EU-Land oder einem so genannten »sicheren Drittstaat« nach Deutschland einreist, dann greift das Asylrecht nicht für ihn. Der Antrag auf Asyl muss im Land der Einreise gestellt werden.

Wie läuft das Asylverfahren ab?

Das Asylgesuch kann entweder bei der Einreise gestellt oder nach der Einreise z.B. bei der Polizei oder den zuständigen Behörden angemeldet werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die zuständige Behörde. Sie klärt die Fluchtgründe und den Ablauf der Flucht und erteilt den Geflüchteten bis zu einer abschließenden Entscheidung über den Asylantrag eine sogenannte Aufenthaltsgestattung: bis zum Abschluss des Verfahrens darf der Geflüchtete nun in Deutschland bleiben.

Mit der Aufenthaltsgestattung können sich die Geflüchteten lediglich in einem eingeschränkten Bereich frei bewegen, in der Regel ist dies der Bezirk der Ausländerbehörde, der der Geflüchtete zugewiesen ist. 2013 dauerten die Asylverfahren nach Angaben des BAMF durchschnittlich sieben Monate. Einige Verfahren wurden jedoch innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Manche dauern allerdings auch mehrere Jahre. Wird der Asylantrag abgelehnt und kein weiterer Aufenthalt in Deutschland genehmigt, wird der Flüchtling zur Ausreise aufgefordert. Geschieht das nicht, kann er abgeschoben werden und darf nicht wieder einreisen.

Wie werden die Geflüchteten in Deutschland untergebracht?

Nachdem sich ein Flüchtling als asylsuchend gemeldet hat, wird er einer Ersthilfe-Einrichtung zugewiesen. Nach etwa drei Monaten verlassen die Asylbewerber die Aufnahmeeinrichtung und werden nach dem »Königsteiner Schlüssel« einer Stadt oder einem Landkreis zugewiesen. Die sind dann für ihre Unterbringung zuständig.

Wieviele Flüchtlinge nehmen die einzelnen Bundesländer auf?

Die Entscheidung, in welche Erstaufnahme-Einrichtung ein Flüchtling kommt, unterliegt festen Kriterien. Ebenso unterliegt die Anzahl der Geflüchteten, die ein Bundesland aufnehmen muss, verbindlichen Regeln: dem sog. »Königsteiner Schlüssel«. Dieser berücksichtigt unter anderem die Steuereinnahmen und die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes. Die Bundesländer können die Anzahl der Flüchtlinge, die sich aufnehmen also nicht selbst festlegen. Auch die Flüchtlinge haben bei der Wahl des Bundeslandes kaum Mitspracherecht. Lediglich bei Ehpartnern und minderjährigen Kindern nehmen die Behörden Rücksicht.

Wie bestreiten Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt und welche Leistungen stehen Flüchtlingen in Deutschland zu?

Flüchtlinge erhalten gemäß Asylbewerberleistungsgesetz Mittel zur Sicherung ihres Existenzminimums. Wie viel Bargeld ein Flüchtling bekommt, hängt davon ab, wie lange er in Deutschland ist und welche Sachleistungen er in seiner Unterkunft erhält. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden vorrangig Sachleistungen gewährt. Dinge des täglichen Bedarfs wie Essen oder Möbel werden dort meist zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es Bargeld für persönliche Bedürfnisse.

Alleinstehende erhalten 143 Euro im Monat. Erwachsene, die als Partner einen Haushalt teilen, bekommen je 129 Euro. Wer sonst noch im Haushalt lebt, kriegt 113 Euro. Für Kinder stehen Familien je nach Alter 85 bis 92 Euro zu. Wenn Asylbewerber nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften des Landes untergebracht sind und damit in der Regel Essen und andere Sachleistungen wegfallen, gibt es mehr Bargeld. Erwachsene Alleinstehende erhalten dann 216 Euro, Kinder oder weitere Haushaltsmitglieder 133 bis 194 Euro. Hier gibt es allerdings etwas Spielraum: Anstelle der Geldleistungen können auch - »soweit es nach den Umständen erforderlich ist«, wie es im Gesetz heißt - Wertgutscheine und Sachleistungen gewährt werden. Zudem übernehmen die Behörden anfallende Wohnkosten. Auch bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt erstattet der Staat die Kosten.

Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu. Damit erhält ein Alleinstehender etwa 392 Euro. Zudem werden seine Wohnkosten erstattet.

61 Prozent mehr Menschen erhielten 2014 Asylbewerberleistungen

Im vergangenen Jahr haben rund 363.000 Menschen in Deutschland Asylbewerberleistungen bezogen. Das ist ein Zuwachs von 61 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Damit erhöhte sich die Zahl der Leistungsbezieher seit 2010 zum fünften Mal in Folge.

38 Prozent der Leistungsempfänger - insgesamt gut 139.000 - kamen 2014 aus Europa. Die Hälfte davon hatte einen serbischen, kosovarischen oder montenegrinischen Pass oder stammte aus deren Vorgängerstaaten. 18.000 Hilfebezieher stammten aus der Russischen Föderation und 14.000 aus Mazedonien. Weitere 38 Prozent der Menschen, die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, kamen aus Asien. Bei den knapp 138.000 Leistungsbeziehern handelte es sich vorwiegend um Syrer (41.000) und Afghanen (22.000). 20 Prozent der Hilfeempfänger kamen aus Afrika und bei vier Prozent war die Herkunft ungeklärt oder nicht bekannt.

Gut ein Drittel aller Leistungsberechtigten waren 2014 noch nicht volljährig. Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen den Lebensbedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wird zusätzlich ein monatlicher Geldbetrag gezahlt. Bei den Grundleistungen gab es mit einem Zuwachs von 71 Prozent die höchste Steigerung im Vergleich zum Vorjahr.

Neben den Regelleistungen können besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2014 erhielten 115.000 Menschen solche besonderen Leistungen.

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen 2014 die staatlichen Ausgaben für Asylbewerberleistungen um rund 58 Prozent auf fast 2,4 Milliarden Euro brutto.

Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Asylsuchende und Geduldete ist es in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht gestattet, zu arbeiten. Nach dieser Zeit finden sie auch nur schwer eine Arbeit, da Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge bevorzugt eingestellt werden. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge ohne diese Einschränkungen arbeiten.

Dürfen sich die Flüchtlinge frei bewegen?

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es die sog. Residenzpflicht für viele Flüchtlinge nicht mehr. Sie dürfen sich in der Regel nach Ablauf von drei Monaten frei im Bundesgebiet bewegen.

Welche Kosten tragen Bund, Ländern und Kommunen?

»Für die Aufnahme, Unterbringung und Gewährung anderer existenzsichernder Leistungen an Asylbewerber sowie an andere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungsberechtigte sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig«, schreibt die Studie: »Die Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland. Fokus-Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) 2013«. Die Kommunen ihrerseits brauchen dringend mehr Mittel für ihre Flüchtlingsarbeit: Fachpersonal fehlt und Neueinstellungen zahlen viele Gemeinden aus eigener Tasche.

Quellen:

www.migazin.de

www.caritas.de

www.bamf.de

www.unhcr.de

www.mediendienst-integration.de

www.proasyl.de

Eurostat

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