Unerlaubte Telefonwerbung: Dreiste Anrufe reißen nicht ab

Warnungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

  • Lesedauer: 3 Min.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) warnt vor unerlaubter Telefonwerbung in vielfältiger Weise und rät zudem zur unbedingten Vorsicht bei Spielteilnahme über nicht lizenzierte Glücksspielanbieter.

Trotz einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 stellt Telefonwerbung weiterhin ein Ärgernis dar. Nach wie vor gehen täglich Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein. Die Betroffenen beklagen, dass sie durch aggressive Verkaufsmaschen am Telefon überrumpelt werden. Nicht selten schließen Verbraucher Verträge ab, ohne sich darüber im Klaren zu sein.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen erfasst derzeit die Erfahrungen Betroffener. Dabei wird schon jetzt deutlich: Längst sind es nicht mehr nur Gewinnspielbetreiber, die durch dreiste Maschen am Telefon auffallen und Angerufene abzocken.

An vorderer Stelle steht inzwischen der Vertrieb von Produkten der Energieversorger. Der Partner am Telefon gibt vor, den Kunden im Auftrag seines derzeitigen Versorgers anzurufen, berichten betroffene Verbraucher. Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen bemerken aufmerksame Leser, dass es sich hierbei um einen Anbieterwechsel handeln würde. Auf diese äußerst unverschämte Weise wird versucht, den Verbrauchern einen Vertragsabschluss unterzuschieben.

Diese Form der Überrumpelungstaktik am Telefon gibt es aber auch bei vielen anderen Arten von Verträgen: Zeitschriftenabonnements, die angeblich aus einer Testlieferung bestehen, stellen sich beispielsweise als langfristige Abonnementverträge heraus. Auffällig sind sogenannte »Datenzentralregister«, die vorgeben, Verbraucher vermeintlich vor lästiger Werbung anderer Firmen zu schützen und dann Zahlungsaufforderungen im dreistelligen Bereich schicken.

Auch telefonische Angebote zu Nahrungsergänzungsmitteln, bei denen sich die Testlieferung als Abonnementvertrag entpuppt, sind keine Seltenheit.

Die Verbraucherzentrale stellt klar: Unerbetene Werbeanrufe stellen nicht nur eine unzumutbare Belästigung dar, sondern sind verboten. Trotzdem können bei solchen Telefonaten wirksame Verträge geschlossen werden.

Betroffene können unter www.vzsa.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe ihre Erfahrungen mitteilen und Beschwerden über Verstöße gegen das Verbot der Telefonwerbung melden.

LOTTO ist nicht gleich LOTTO

Wer LOTTO spielen möchte, findet auch im Internet unzählige Möglichkeiten. Doch woher weiß ein Lottospieler, ob der Anbieter seriös ist?

Über das Internet drängen immer mehr ausländische Anbieter mit Online-Glücksspielangeboten auf den europäischen Glücksspielmarkt. Den Verbrauchern wird in Art und Aufmachung der Internetseiten dieser Anbieter suggeriert, sie nehmen an den bekannten Lotterien der staatlichen Veranstalter teil. In Wirklichkeit - dies steht oft im Kleingedruckten - erfolgt die Teilnahme an der eigenen privaten Lotterie des im Ausland ansässigen und dort lizenzierten Anbieters.

In Deutschland dürfen große Lotterien mit Millionengewinnen ausschließlich von den staatlichen Landeslotteriegesellschaften sowie zugelassenen gewerblichen Spielvermittlern veranstaltet und vertrieben werden. Hier ist die Gewinnauszahlung staatlich garantiert.

Wer seinen Spieleinsatz Anbietern ohne deutsche Lizenz anvertraut, hat keine Garantie, seinen Gewinn ausbezahlt zu bekommen. Sollte die Gewinnauszahlung verweigert werden, wird sich ein Anspruch wohl nicht gerichtlich durchsetzen lassen.

Wer bei einem Lotterieanbieter ohne Lizenz in Deutschland spielt, geht einem unerlaubten Glücksspiel nach. Solche Spielverträge sind nach § 134 BGB nichtig.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt, sich genau darüber zu informieren, ob der Anbieter über eine entsprechende deutsche Lizenz verfügt (LOTTO oder offizieller Partner von LOTTO). Wer unbesorgt sein Geld bei einem Online-Anbieter einsetzen möchte, dem hilft ein genauer Blick ins Impressum. vzsa/nd

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