Behinderter hat Anspruch auf Schulbegleitung

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Gießen. Ein behinderter Schüler hat auch für das Nachmittagsangebot seiner Schule Anspruch auf einen Begleiter. Das hat das Sozialgericht Gießen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Der Junge leidet an einer komplexen Muskelerkrankung. Seinen Antrag, die Kosten für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule zu übernehmen, lehnte der Sozialhilfeträger ab. Der reguläre Schulbesuch sei bereits durch einen Begleiter gesichert, hieß es. Das Gericht entschied anders. Bei der Begleitung am Nachmittag handele es sich um Hilfe zu einer »angemessenen Schulbildung«, so die Richter. epd/nd

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