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Vermittlungsausschuss: LINKEN-Klage gescheitert

Karlsruhe: Ausschuss braucht Spielraum für Kompromissfindung / LINKEN-Abgeordnete Sitte: »Damit müssen wir uns jetzt politisch auseinandersetzen«

  • Lesedauer: 2 Min.
Manchmal können politische Kompromisse nur im Vermittlungsausschuss erzielt werden. So war es 2011 beim Kampf um die Hartz-IV-Reform. Die LINKE sah sich im Ausschuss jedoch ausgebootet und klagte. Jetzt hat Karlsruhe entschieden.

Kleine Oppositionsparteien wie die LINKE haben keinen Anspruch auf eine formelle Beteiligung an Untergremien des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss solle Kompromisse in schwierigen Gesetzgebungsverfahren finden und habe deshalb einen weiten Gestaltungsspielraum für die Besetzung seiner Arbeitsgruppen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. (Az. 2 BvE 1/11)

Damit scheiterte die Klage unter anderem der Linksfraktion. Sie hatte geklagt, weil eine ihrer Abgeordneten bei der Suche nach einem Kompromiss zur Hartz-IV-Gesetzgebung im Jahr 2010 nicht an einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses sowie an informellen Gesprächen hatte teilnehmen dürfen.

Dem Gericht zufolge gilt das sogenannte Prinzip der Spiegelbildlichkeit im Bundestag, wonach dort jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein muss, zwar auch für den Vermittlungsausschuss, nicht aber für dessen Arbeitsgruppen oder gar für informelle Gesprächsrunden außerhalb des Vermittlungsausschusses.

Die Verfassungshüter verwiesen zur Begründung auf die Geschäftsautonomie des Vermittlungsausschusses, aber auch auf dessen Aufgabe: Das Gremium soll laut Urteil bei schwierigen Gesetzgebungsvorhaben durch »intensive Sacharbeit« an der Suche nach einen mehrheitsfähigen Kompromiss für Bundestag und Bundesrat mitwirken. Ihm sei deshalb »ein weiter Spielraum autonomer Verfahrensgestaltung« eingeräumt.

Der Ausschuss könne insoweit die Besetzung von Arbeitsgruppen frei bestimmen und selbst externe Fachleute zu Rate ziehen. Der Vermittlungsausschuss sei zudem an die Vorschläge der Arbeitsgruppen nicht gebunden und könne sie übernehmen, ändern oder ablehnen. Dass dabei die Mitglieder kleiner Fraktionen ihre Änderungsvorschläge nicht durchsetzen können, sei »keine Besonderheit«.

Die LINKEN-Abgeordnete Petra Sitte bedauerte, dass das Gericht ihre Fraktion bei der Forderung nach »Beteiligung an einer effektiven Meinungs- und Willensbildung« im Vermittlungsausschusses nicht gestärkt habe. »Damit müssen wir uns jetzt politisch auseinandersetzen«, sagte sie nach der Urteilsverkündung.

Der Bundesrat teilte mit, er sehe mit dem Urteil »die langjährige Praxis zur Besetzung von Arbeitsgruppen und informellen Gesprächsrunden des Vermittlungsausschusses bestätigt«.

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