Gebt das Hanf frei
Entscheidung zu Cannabis-Antrag von Kreuzberg überfällig
Die offizielle Entscheidung über den Plan des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, legal Cannabis zu verkaufen, hat sich überraschend verzögert. Bis Dienstag lag noch keine Antwort des zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn vor. Friedrichshain-Kreuzberg hatte am 26. Juni einen Antrag auf legalen Verkauf der weichen Drogen Haschisch und Marihuana gestellt. Gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) »soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages über die Erteilung der Erlaubnis« entschieden werden.
Erwartet wird der Bescheid daher noch im Lauf der Woche in Friedrichshain-Kreuzberg. Auch vom Bundesinstitut hieß es, es handele sich zwar um eine Soll-Vorschrift. Eingegangen sei der Antrag zudem erst am 29. Juni. Man werde die Frist nicht allzu weit ausdehnen.
So gut wie alle Beteiligten rechnen mit einer Ablehnung des Antrags. Das Betäubungsmittelgesetz des Bundes verbietet Cannabis und lässt nur wenige Ausnahmen in medizinisch begründeten Fällen zu.
Der von den Grünen geführte Bezirk argumentiert in seinem Antrag, mit dem Verkauf an registrierte Konsumenten könnte der kriminelle Drogenhandel entlang der Partymeilen eingedämmt werden. Außerdem wollen die Grünen die politische Debatte um die Freigabe von Cannabis vorantreiben.
Für den Fall der Ablehnung kündigte der Bezirk bereits eine Klage an. In diesem Fall wäre der Bescheid vorerst nicht rechtskräftig.
Nach einer zu Anfang der Woche veröffentlichen Umfrage im Auftrag der CDU lehnt eine Mehrheit der Berliner die Freigabe von Marihuana und Haschisch ab. 45 Prozent der Befragten unterstützen das gegenwärtige Verbot, bei dem es Ausnahmen nur zu medizinischen Zwecken gibt. 16 Prozent wollen Cannabis komplett verbieten. 39 Prozent sind für die von Grünen und Teilen der SPD geforderte Freigabe. dpa/nd
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