Abschreckung im Niemandsland
Mit ihrem Konzept von Transitzonen an den Grenzen riskiert die Union rechtliches, aber auch praktisches Scheitern
Zwar soll Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen Gesetzentwurf fertig haben. Jedoch ist das Konzept zu Transitzonen, in denen Flüchtlinge bereits an den Grenzen aufgefangen und - vergleichbar den Flughafenverfahren - ihre Berechtigung zu einem Asylverfahren in kurzer Zeit entschieden werden soll, höchst fragwürdig. Aus rechtlicher, praktischer und aus politischer Sicht. Letzteres liegt auf der Hand, so lange nicht einmal die Koalition sich einig ist, wird es solche Lager nicht geben, und SPD-Politiker machten ihre Bedenken auch am Dienstag mehrfach deutlich.
Doch vor allem die praktische Seite erscheint fragwürdig. Wie sollen Flüchtlinge dazu veranlasst werden, an tausende Kilometer langen Grenzen sich in den dafür vorgesehenen Lagern einzufinden, um sich einem Verfahren zu stellen, bei dem sie ihre Rechte nicht im gleichen Maße vertreten können wie bei einem regulären Asylverfahren? Und was sollte sie daran hindern, nach einer Zurückweisung an anderer Stelle zurückzukehren? Grünen-Chef Cem Özdemir hat Recht, wenn er meinte, dass Voraussetzung für eine solche Verfahrensweise eine vollständig geschlossene Grenze wäre.
Geschlossene Grenzen aber oder auch nur solche Grenzkontrolllager sind ein Verstoß gegen die Schengen-Regelungen, die Freizügigkeit innerhalb der EU vorsehen. Grenzkontrollen wie diese könnten - aus rein rechtspolitischer Sicht - allenfalls an den Außengrenzen der EU begründbar sein. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, nennt dies eine »Absage an den Freizügigkeitsgrundsatz«. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki sprach von »Konzentrationslagern« - nicht im Sinne, Menschen umbringen zu wollen, aber: »Wir konzentrieren eine Population, von der wir glauben, sie hat keine Rechte, und sie wird deshalb rechtlos gestellt.«
Aus Transitzonen sollen Asylbewerber, die absehbar keine Erfolgsaussichten oder keine gültigen Papiere haben, noch vor der Einreise in kurzer Zeit zurückgeschickt werden können. Das Asylrecht sieht jedoch individuelle Fallprüfung vor. Eine Auswahl etwa nach Herkunftsländern - bekanntermaßen zielen die Lager auf eine »Aussortierung« von Menschen aus dem Weltbalkan - entbindet die Behörden nicht von der entsprechenden Verpflichtung, sie kann diese individuelle Prüfung allenfalls abkürzen. Der CSU-Innenpolitiker Stephan Meyer sprach im »Deutschlandfunk« denn auch deutlicher von einer »klaren Signalwirkung«, die angestrebt werde. Man darf unterstellen - gegenüber Menschen »ohne Bleibeperspektive«. Die Lager sollen also eine politische, eine Abschreckungsfunktion erhalten, es geht nicht um bessere Verwaltung. Fest steht, dass ein solches Verfahren auf eine Rechtebeschneidung der Flüchtlinge abzielt. Die Frist - im Flughafenverfahren sind 19 Tage vorgesehen, binnen derer die Prüfung erfolgt sein muss - lässt kein gründliches Vorgehen zu, und der Betroffene kann Klage gegen seine Zurückweisung erst nach der Zurückweisung erheben.
Die Union verweist bei ihren Plänen auf eine EU-Richtlinie, die damit umgesetzt werden solle. Die EU-Kommission äußerte sich jedoch skeptisch über das Vorhaben. Solche Zonen seien laut EU-Recht nur »ausnahmsweise« und für einen »befristeten Zeitraum« vorstellbar, sagte der Kommissionssprecher Margaritis Schinas in Brüssel. Mit Agenturen
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