Ab Oktober sind Implantatpässe Pflicht
Berlin. Einen Implantatpass erhält seit dem 1. Oktober jeder Patient mit einem künstlichen Gelenk. Das sieht die Medizinprodukte-Betreiberverordnung vor. Die Qualität des künstlichen Gelenkersatzes wird durch das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) erfasst. Mehr als 150 000 Gelenkersatzoperationen sind dokumentiert, rund 88 000 Hüftprothesen, 67 000 Operationen des Knies. Der Implantatpass enthält neben dem Patientennamen und dem Datum der Implantation den Typ und die Seriennummer des Medizinproduktes. Kliniken sind ab sofort verpflichtet, die Daten digital aufzubewahren und diese auf Anfrage innerhalb von drei Tagen zu ermitteln. So könnten sie etwa bei Rückrufaktionen von Herstellern oder einer notwendigen Korrektur anhand der Chargen- oder Seriennummer oder des Implantat-Typs betroffene Patienten ausfindig machen. nd
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