Verbotsverfahren gegen NPD beginnt
Verfassungsrichter wollen Anfang März in Karlsruhe verhandeln
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird Anfang März 2016 das Hauptverfahren zu einem möglichen Verbot der NPD eröffnen. Der Zweite Senat will zwischen dem 1. und 3. März in einer öffentlichen Erörterung prüfen, ob die Nazipartei einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung verfassungswidrig ist und daher verboten werden muss. Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag bereits im Dezember 2013 gestellt, weil die NPD aus Sicht der Länderkammer die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen wolle.
2003 war ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot gescheitert, an dem sich auch Regierung und Parlament beteiligt hatten. Die Richter lehnten die Verhandlung ab, weil der Verfassungsschutz damals auch in der NPD-Parteispitze V-Leute installiert hatte. Im Grundgesetz gibt es hohe Hürden für ein Parteienverbot. Es gab erst zwei derartige Entscheidungen in der Bundesrepublik. hei
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