Selbstanklage

Klaus Joachim Herrmann über das Verbot der KP der Ukraine

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Niederlage der KP der Ukraine in ihrem Verbotsverfahren stand außer Frage und wurde vom Gericht der Hauptstadt Kiew auf Antrag des Justizministeriums nun im geforderten Umfang exekutiert. Aufschlussreicher war nur, dass eine frühere Richterrunde zu der Politfarce noch nicht bereit war und einen die Ehre rettenden gemeinsamen Rücktritt wählte.

Nicht nur jenen Richtern dürfte die Liste der kommunistischen Verfehlungen, die ihr Verbot begründen, übel aufgestoßen sein. Die Anklage kann ungehindert als Selbstbezichtigung durchgehen. Denn gerade die neue Macht in Kiew kam unter Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung, Bruch von internationalen Vereinbarungen und gewaltsam an die Macht. Sie mag die Sprache der Russen nicht, führt Krieg im eigenen Land und wohl jeder Oligarch und vor allem rechtsextreme Politik unterhält bewaffnete Formationen.

Der Hinweis, die Urteilsfindung sei in Anwesenheit eines Menschenrechtsbeauftragten erfolgt, lässt nicht auf Unbehagen schließen. Er dient nur der Beruhigung. Schließlich hat man sich einst vom Maidan auf den Weg von Russland weg und hin zu europäischen Werten machen wollen. Der Westen dürfte deshalb nach aller bisheriger Erfahrung zufrieden bleiben und kein besonders wachsames Auge auf den Wert seiner vorgeblichen Werte bei den neuen Freunden haben, schon gar nicht wegen Kommunisten.

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