Bundesrat übt Kritik

Kulturschutzgesetz

  • Lesedauer: 1 Min.

Die von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) geplante Neuregelung des Schutzes von Kulturgut ist am Freitag im Bundesrat auf eine ganze Reihe von Änderungswünschen gestoßen. Grundsätzlich befürworten die Länder, dass Kulturgüter besser geschützt werden sollen. Aber der federführende Kulturausschuss stößt sich etwa daran, dass die Entscheidung über die Eintragung national wertvollen Kulturgutes in ein Verzeichnis dem Sachverständigenausschuss vorbehalten bleibt. Diese Kompetenz solle vielmehr bei den obersten Landesbehörden angesiedelt werden, heißt es in einer Stellungnahme. Der Rechtsausschuss hegt grundsätzliche Zweifel daran, dass das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen könne. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.