Goldhahn der AfD zugedreht

Bundestag und Bundesrat reformieren Parteienfinanzierung

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die öffentliche Parteienfinanzierung in Deutschland wird reformiert. Nachdem der Bundestag am Donnerstagabend eine Novelle des Parteiengesetzes beschlossen hatte, passierte das Gesetz am Freitag auch den Bundesrat. Künftig erhalten die Parteien für jede für sie abgegebene Stimme 83 Cent statt bisher 70 Cent. Der Betrag für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen steigt sogar von 85 Cent auf einen Euro.

Geändert wird mit der Gesetzesnovelle auch die Art und Weise, wie die staatliche Parteienfinanzierung an die Einnahmen einer Partei gekoppelt ist. Dies dürfte die Zuschüsse an die Alternative für Deutschland (AfD) deutlich schmälern, die bisher von einem eigenen Goldhandel profitierte.

Lobbycontrol begrüßte das Ende der AfD-»Tricksereien« ausdrücklich. Allerdings müssten die Regierungsparteien auch sie selbst betreffende Missstände beheben, forderte Christina Deckwirth von der Organisation. Das Parteiensponsoring brauche ebenso klare Regeln wie Parteispenden, damit die Parteien von zahlungskräftigen Unternehmen und Interessenverbänden unabhängig blieben, erklärte Deckwirth.

Der Bundesrat beschloss auf seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel auch eine Reform des Vergaberechts. Mit dieser Änderung würden öffentliche Aufträge für Staat und Unternehmen »übersichtlicher und transparenter« vergeben, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Freitag. Der Bundestag hatte bereits am Vortag seine Zustimmung gegeben. Mit der Reform werden drei neue EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.

Laut Wirtschaftsministerium erhalten öffentliche Auftraggeber durch das Gesetz mehr Flexibilität. Zudem sollen soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte bei Ausschreibungen mehr Berücksichtigung finden.

Scharfe Kritik an dem Gesetz äußerste jedoch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), weil die deutsche Regelung weit hinter den Richtlinien der Europäischen Union zurückbleibe. Überdies fehlten Kontroll- und Sanktionsmechanismen zur Durchsetzung der Standards, bemängelte die IG BAU. Bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand, die in Deutschland jedes Jahr ein Volumen von mehr als 350 Milliarden Euro erreichten, müssten zu jeder Zeit umwelt- und arbeitsrechtliche Standards sowie Tarifverträge unbedingt eingehalten werden, so die Gewerkschaft.

Der Bundesrat machte am Freitag außerdem den Weg für die umfassende Pflegereform frei, die ab 2017 fünf Pflegegrade vorsieht, statt bisher drei Stufen. Ebenso passierte das aus Gründen des Datenschutzes höchst umstrittene E-Health-Gesetz die Länderkammer, das eine digitale Vernetzung im Gesundheitswesen vorsieht. Agenturen/nd

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