Bescherung für Sachsens Beamte

Bundesverfassungsgericht: Streichung des Weihnachtsgeldes war rechtswidrig

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 3 Min.
Nachdem der Freistaat ihnen 2011 das Weihnachtsgeld strich, legten Zigtausende sächsische Beamte Widerspruch ein. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen jetzt Recht. Für das Land wird das teuer.

Eines der schönsten Weihnachtsgeschenke kommt für viele Beamte des Freistaats Sachsen in diesem Jahr aus Karlsruhe. Es handelt sich um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem es um das Weihnachtsgeld für die Landesbediensteten geht - genauer: um dessen ab dem Jahr 2011 erfolgte Streichung. Diese sei verfassungswidrig gewesen, urteilte das höchste deutsche Gericht. Der DGB geht davon aus, dass den Beamten das seitdem nicht gezahlte Geld rückwirkend zusteht. Auch macht man beim Gewerkschaftsbund der Freude über den Dämpfer für das Kabinett und den als knausrig geltenden Finanzminister Georg Unland (CDU) keinen Hehl: »Das ist eine einzige riesengroße Klatsche für die Staatsregierung«, sagte Markus Schlimbach, der DGB-Vize in Sachsen.

Gestrichen worden war das Weihnachtsgeld, das formal »Sonderzahlung« heißt, von der damaligen Koalition aus CDU und FDP im Ende 2010 beschlossenen Doppelhaushalt für die Jahre 2011 / 2012. Hintergrund war, wie der DGB jetzt noch einmal erinnerte, die Beinahepleite der Landesbank. Diese war 2007 nach riskanten Spekulationsgeschäften ins Trudeln geraten und musste in höchster Not verkauft werden. Der Freistaat musste indes Bürgschaften über 2,75 Milliarden Euro eingehen, von denen bisher gut 1,3 Milliarden tatsächlich gezahlt werden mussten. Die Folgen bekamen viele Bürger im Freistaat zu spüren - unter anderem Beamte, die mit dem gestrichenen Weihnachtsgeld Bruttobeträge zwischen 350 und 1500 Euro einbüßten. Viele wollten sich indes damit nicht abfinden. Rund 25 000 der 30 000 Landesbediensteten legten Widerspruch ein; Musterklagen beschäftigten etliche Gerichte. Der jetzt konkret in Karlsruhe verhandelte Fall betraf eine Beschäftigte der in Halle ansässigen Rentenversicherung Mitteldeutschland.

Verfassungswidrig ist die Kürzung laut Urteil, weil der Staat gegen die »Alimentationspflicht« für seine Bediensteten verstieß. Die Richter rechnen vor, dass die Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 zwischen 1997 bis 2011 um 5,5 Prozent hinter den Einkünften der nach Tarif bezahlten Angestellten und über sechs Prozent hinter dem Anstieg der Verbraucherpreise zurückblieben. So sei das »Mindestmaß amtsangemessener Alimentation unterschritten«. Gerügt wurde außerdem, dass die Kürzung weder Teil eines Pakets zur Etatkonsolidierung war noch ausreichend mit einer etwaigen »Ausnahmesituation« begründet wurde. Sebastian Scheel, Finanzexperte der LINKEN, sieht sich in der Ansicht bestätigt, dass die angebliche Haushaltsnotlage 2011 nur der »willkommener Anlass« für einen »finanzpolitischen Willkürakt« gewesen sei.

Während freilich auch der Grünenpolitiker Valentin Lippmann betonte, die Beamten seien »nicht die Melkkuh des Finanzministers«, gibt man sich in der CDU irritiert. Deren Finanzpolitiker Jens Michel sprach von einem »Besoldungsrätsel der Bundesverfassungsrichter« und interpretierte das Urteil dahin gehend, dass Karlsruhe nicht die Streichung des Weihnachtsgeldes an sich gerügt habe, sondern nur die Begründung. Das Finanzministerium äußerte sich zunächst gar nicht. Scheel warnt indes davor, mit »billigen Tricks« die Tragweite des Urteils »herunterzuspielen«. Der DGB drängen das Land, »unverzüglich« in Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu treten und die Nachzahlung des Weihnachtsgeldes zu organisieren. Für die Regierung wird das teuer. 2011 war die eingesparte Summe auf jährlich 23 Millionen Euro beziffert worden. Seit dem Beschluss fand fünfmal Bescherung ohne Weihnachtsgeld statt.

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