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AfD-Rechtsaußen Höcke: Verdacht auf Volksverhetzung

Staatsanwaltschaft prüft nach rassistischer Rede / Ermittlungen gegen Thüringer Politiker auch wegen Verdachts auf Betrug

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Staatsanwaltschaft prüft Medienberichten zufolge bei dem Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke den Verdacht der Volksverhetzung. Nach dem Eingang einer Strafanzeige habe man den üblichen Prüfvorgang eingeleitet, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde in Erfurt der »Thüringer Allgemeinen«. Inzwischen sei der Vorgang an die Staatsanwaltschaft in Halle weitergeleitet worden, da sich in Sachsen-Anhalt »der Tatort« befinde.

Der Rechtsaußen Höcke hatte im November auf einer Veranstaltung des rechtskonservativen Instituts für Staatspolitik in Schnellroda (Sachsen-Anhalt) eine weithin kritisierte rassistische Rede gehalten und Asylsuchenden aus Afrika unter anderem einen »lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp« unterstellt. Der jährliche »Reproduktionsüberschuss« in Afrika betrage pro Jahr um die 30 Millionen Menschen. So lange Europa bereit sei, diesen Bevölkerungsüberschuss aufzunehmen, werde sich am Reproduktionsverhalten der Afrikaner nichts ändern, so Höcke.

Die Äußerungen hatten bundesweit für Empörung gesorgt, der AfD-Bundesvorstand konnte sich wegen interner Streitereien über den Rechtskurs nur zu einer Rüge durchringen. Seitdem die Bundesvorsitzende Frauke Petry Höcke indirekt zum Parteitaustritt aufforderte, schwelt ein parteiinterner Machtkampf. So stellte sich unter anderem Petrys Stellvertreter, der Brandenburger AfD-Landeschef Alexander Gauland, an die Seite des Thüringer Politikers.

Höcke war dem Bericht zufolge bereits im Oktober wegen Volksverhetzung angezeigt worden. Damals ging es um seinen Auftritt bei der ARD-Sendung »Günther Jauch«. Ungeachtet dieser Vorwürfe wird in Erfurt auch wegen des Verdachts auf Betrug gegen den ehemaligen Oberstudienrat aus dem hessischen Bad Sooden-Allendorf ermittelt. Der Landesvorsitzende, der auch die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag führt, soll angeblich Scheingehälter für Mitarbeiter abgerechnet haben. Im Sommer hatte deshalb das Parlament seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben. Agenturen/nd

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