Jobcenter zieht wegen zehn Cent vor Gericht

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Kassel. Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis hat erneut wegen eines Centbetrages das Bundessozialgericht angerufen. Das Jobcenter war in einem Rechtsstreit mit einer Hartz IV-Betroffenen, die mehr als 100 Euro geltend machte, im Juni 2012 vom Sozialgericht in Nordhausen zur Nachzahlung von zehn Cent verurteilt worden. Dagegen legte die Behörde Berufung ein. Das Landessozialgericht in Erfurt lehnte diese jedoch ab. Die Richter hielten es nicht für gerechtfertigt, dass wegen derart niedriger Beträge die Gerichte beschäftigt werden. Aber auch mit dieser Entscheidung gab sich das Jobcenter nicht zufrieden und zog in die dritte Instanz, wie ein Gerichtssprecher am Montag in Erfurt weiter mitteilte. Das Bundessozialgericht müsse nun jedoch erst prüfen, ob es sich überhaupt mit der Sache befasst und die Revision zulässt. Bereits 2013 hatte sich das Jobcenter in einem anderen Verfahren erfolglos an das Bundessozialgericht gewandt. Damals ging es um 15 Cent. dpa/nd

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