Asylsuchende künftig zentral registriert
Bundestag beriet über Flüchtlingsausweis
Berlin. Der Bundestag beriet am Mittwoch in Erster Lesung über ein »Datenaustauschverbesserungsgesetz«, auf das sich kurz zuvor die schwarz-rote Regierungskoalition geeinigt hatte. Kern ist der künftige Datenaustausch verschiedener zuständiger Behörden zur Registrierung von Herkunft, persönlichen Daten und Status von Flüchtlingen.
Zugriff auf die künftig zentral erhobenen Daten sollen alle Behörden haben, die bisher getrennt voneinander die aufenthaltsrechtliche, gesundheitliche und soziale Betreuung der betroffenen Personengruppe zu verantworten haben. So soll der Asylsuchende künftig beim ersten Kontakt mit deutschen Behörden erkennungsdienstlich behandelt werden. Seine Fingerabdrücke, ein Foto und persönliche Angaben, darunter auch berufliche Qualifikationen und der Impfschutz, sollen zentral gespeichert werden. So sollen Doppelregistrierungen und Identitätsmissbrauch vermieden werden.
Danach erhält der Betreffende in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen sogenannten Ankunftsnachweis. Das auch »Flüchtlingsausweis« genannte Papier enthält unter anderem ein Foto und eine Nummer, unter der die persönlichen Angaben gespeichert wurden.
Mit dem einheitlichen Ausweis für alle Flüchtlinge will die Bundesregierung deren Registrierung vereinfachen und den Datenaustausch der zuständigen Behörden verbessern. Ohne den sogenannten Ankunftsnachweis soll es keine Leistungen mehr geben. Ziel auch dieser Maßnahmen ist eine Beschleunigung der Asylverfahren. nd/Agenturen
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