Obergrenze nicht rechtens
EuGH-Präsident pocht auf Grundrecht auf Asyl
Osnabrück. Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Koen Lenaerts, hat rechtliche Bedenken gegen eine Flüchtlingsobergrenze. »Man muss folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden«, sagte Lenaerts der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. »Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze.« Eine Obergrenze für die Aufnahme von Asylbewerbern wird vor allem von der CSU gefordert. epd/nd
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