Fußmatte in der Tür führt nicht zu neuer Wahl

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Greifswald. Die Oberbürgermeisterwahl in Greifswald mit Wahlsieger Stefan Fassbinder (Grüne) bleibt gültig. Das Verwaltungsgericht Greifswald wies am Dienstag - ein dreiviertel Jahr nach der Stichwahl - die Klage des unterlegenen CDU-Bewerbers Jörg Hochheim ab. Das Gericht sehe in einer zeitweilig geschlossenen Tür zu einem Wahllokal keinen Verstoß gegen die Grundsätze der Öffentlichkeit und Allgemeinheit von Wahlen durch die Wahlorgane, sagte der Vorsitzende Richter Harald Hünecke. Hochheim hatte im Mai 2015 die Stichwahl in der langjährigen CDU-Domäne Greifswald, die zum Bundestagswahlkreis von Angela Merkel gehört, hauchdünn mit nur 15 Stimmen Unterschied gegen den Grünen Fassbinder verloren. Er hatte die Wahl angefochten, weil eine Tür zu einem Wahllokal wegen einer verrutschten Fußmatte bis zu 90 Minuten verschlossen war. dpa/nd

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