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Straßburger Gerichtshof verschiebt Ausweisung

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Belgien darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) eine abgelehnte Asylbewerberin aus Guinea vorläufig nicht ausweisen. Es geht dabei um Zwangsheirat und drohende Genitalverstümmelung in Guinea. Der EGMR erklärte am Dienstag in Straßburg zugleich, er habe keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Ausweisung der 1987 geborenen Frau in ihre Heimat. Ihr Stiefvater hatte sie zu einer Beschneidung gezwungen, die wegen ihres Widerstands bei der grausamen Prozedur abgebrochen werden musste. Drei Tage nach ihrer Zwangsheirat mit ihrem Cousin gelang ihr die Flucht nach Brüssel. Ihre Asylanträge in Belgien wurden abgelehnt, weil sie das Argument der Beschneidung nicht bereits im ersten, sondern erst im dritten Asylantrag erwähnt hatte. Jetzt kann sie frühestens in drei Monaten zurückgeschickt werden, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird. dpa/nd

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