König schlägt die AfD

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Das Landgericht Erfurt hat entschieden: Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner darf in Zukunft nicht mehr sagen, die LINKE-Abgeordnete Katharina König zünde selbst Polizeiautos an.

Erfurt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Brandner darf nicht mehr behaupten, die LINKE-Parlamentarierin Katharina König sei unmittelbar an Ausschreitungen von Linken beteiligt gewesen. Das Landgericht Erfurt gab am Donnerstag einem Unterlassungsersuchen Königs statt. Demnach ist es Brandner fortan untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten beziehungsweise zu verbreiten, dass König »Sachen, Polizeiautos und Barrikaden anbrennt«. Bei jedem Verstoß gegen diesen Verfügungsantrag drohten Brandner bis zu 250 000 Euro Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft, sagte die zuständige Richterin.

Anlass für den juristischen Streit war eine verbale Auseinandersetzung zwischen Brandner und König in einer Plenardebatte des Thüringer Landtages im Dezember. Damals hatte Brandner König für Ausschreitungen von Autonomen in der Vergangenheit mitverantwortlich gemacht und auch gesagt, König selbst habe Polizeiautos und Barrikaden angezündet.

Allerdings darf Brandner nach der Entscheidung des Gerichts weiterhin behaupten, König sei mittelbar dafür verantwortlich, dass andere zum Beispiel Polizeiautos oder Barrikaden in Brand stecken. Einen entsprechenden Passus im ursprünglichen Unterlassungsersuchen Königs hatte die Abgeordnete bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Gericht vor einigen Tagen zurückgezogen.

Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts kann Brandner gegen die Entscheidung in den kommenden Wochen Rechtsmittel einlegen. Brandner sagte laut einer Mitteilung der Thüringer AfD, die Entscheidung des Gerichts könne er nicht nachvollziehen. »Ich vermute, dass das Gericht die neuen Informationen aus meinen Schriftsätzen vom heutigen Tag und vom vergangenen Dienstag nicht vorliegen hatte.« Aus diesen Schriftsätzen ergebe sich »eindeutig, dass Frau König alles andere als eine friedfertige Person ist, als die sie sich nun plötzlich hinzustellen versucht«.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, André Blechschmidt, sagte dagegen: »Das Landgericht Erfurt hat dem Juristen Brandner jetzt eine schallende juristische und moralische Ohrfeige verpasst.« Ein Abgeordnetenmandat sei kein Freibrief für Verleumdungen. dpa/nd

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