Impfungen, Notfälle und Vorsorgeuntersuchung
Gesundheitstipps für Flüchtlinge
Nach Angaben des Ministeriums soll Asylsuchenden damit geholfen werden, »sich in unserem Gesundheitswesen zurechtzufinden«. Zudem würden die Helfer und die zuständigen Behörden vor Ort entlastet.
Der Ratgeber enthält unter anderem allgemeine Hinweise zur verpflichtenden Erstuntersuchung nach der Ankunft in Deutschland und einen Impfausweis sowie Informationen zu Schwangerschaftsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Der Ratgeber erscheint in Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch und Paschto.
Der Ratgeber wird unter anderem an Ministerien in den Bundesländern sowie an Migrantenorganisationen und Wohlfahrtsverbände versandt und kann auch über das Internet unter www.Ratgeber-Gesundheit-fuer-Asylsuchende.de bestellt werden und auf der Internetseite des Ministeriums heruntergeladen werden.
Im Oktober 2015 waren Regelungen zum verbesserten Impfschutz von Flüchtlingen und zur erleichterten Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende in Kraft getreten. Die Länder können aber nach wie vor selbst entscheiden, ob sie eine Gesundheitskarte an die Flüchtlinge ausgeben oder sich diese weiterhin vor dem Gang zum Arzt einen Behandlungsschein bei den Behörden holen müssen.
Grundsätzlich sind die Leistungen auf Akutbehandlung, zum Beispiel bei Infektionen oder bei Schmerzen, beschränkt. Zu den Leistungen für Asylsuchende gehören außerdem Schutzimpfungen und medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen. AFP/nd
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