Hochwasser

Angerechnet

Fabian Lambeck über den Umgang mit Hochwasseropfern, die Hartz IV beziehen

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Reiseabbruch - was passiert nun?

Die gegenwärtige Situation in den von der Überschwemmung betroffenen Regionen verunsichert auch Urlauber, die für diese Regionen eine Reise gebucht haben. »Sie sollten ihren Veranstalter, Hotelier oder Ferienhausvermieter kontaktieren, ob sie die Reise antreten können«, rät die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg und klärt nachfolgend über die Reiserechte auf. Allerdings: Für Buchungen bei einem im Ausland ansässigen Anbieter gilt nicht immer deutsches Recht.