Bündnis sagt Volksentscheid zu Mieten in Berlin ab

Gesetzentwurf ist juristisch angreifbar / Senat soll für mehr bezahlbare Sozialwohnungen sorgen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Berlinerinnen und Berliner werden zur Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2016 nicht per Volksentscheid über bezahlbaren Wohnraum abstimmen. »Die Initiative für einen Mietenvolksentscheid in Berlin hat ihren Gesetzentwurf zurückgezogen«, erklärte der Sprecher des Bündnisses, Rouzbeh Taheri, gegenüber »neues deutschland«.

Die reguläre Aktivenversammlung habe sich am Dienstagabend dazu entschlossen. Grund sei, dass der Gesetzentwurf für den Volksentscheid juristisch angreifbar sei und vor dem Landesverfassungsgericht nicht bestehen könnte.

Hinzu komme das vom Senat verabschiedete Wohnraum- versorgungsgesetz, das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. »Mit dem Gesetz sind einige unserer Forderungen erfüllt, aber nicht alle«, sagte Taheri. Teilweise erfüllt seien die Forderungen nach Mietzuschüssen im sozialen Wohnungsbau sowie nach einer Umgestaltung der Wohnbaugesellschaften. Diesen soll eine Anstalt öffentlichen Rechts vorangestellt werden.

Der Initiative fehlt jedoch ein politisches Bekenntnis zur Bekämpfung der Spekulationen im Wohnungsleerstand und eine Offensive für den Neubau bezahlbarer Sozialwohnungen. »Die aktuellen Senatspläne sind schon wieder veraltet«, sagte Taheri. Der Bau von 3000 Sozialwohnungen sei entschieden zu wenig. Deshalb gehe die Arbeit der Initiative nun weiter. In welcher Form, das soll eine stadtpolitische Aktivenkonferenz am 26. und 27. Februar an der Technischen Universität Berlin klären. Die Initiative hatte im Sommer 2015 in einem ersten Schritt binnen kürzester Zeit 50.000 Unterschriften für das ursprüngliche Gesetzesvorhaben gesammelt und danach mit dem Senat verhandelt. mkr

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