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Frankreichs Muslime im Visier

Menschenrechtsorganisationen beklagen unverhältnismäßige Anti-Terror-Politik im Ausnahmezustand

  • Fabian Köhler
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Notstand ist noch nicht in die französische Verfassung aufgenommen. Drei Monate nach Ausrufung sehen Kritiker jedoch bereits massive Auswirkungen auf die muslimische Minderheit im Land.

Die französische Regierung ist mit ihrem Vorhaben, die Macht von Sicherheitsbehörden auszuweiten, einen großen Schritt vorangekommen: Mit 103 zu 26 Stimmen votierten die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung am Montagabend für den Antrag, den Ausnahmezustand in der Verfassung zu verankern. An diesem Mittwoch werden die Abgeordneten über die gesamte Verfassungsreform abstimmen.

Knapp drei Monate nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 wird der Ausnahmezustand, der ursprünglich nur für zwölf Tage gelten sollte, damit zunehmend zum Normalzustand. Er ermöglicht es Sicherheitsbehörden, Wohnungen und Geschäftsräume auch ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen. Privateigentum kann konfisziert, Menschen könnten unter Hausarrest gestellt werden. Öffentliche Versammlungen können untersagt und Ausgangssperren verhängt werden.

Was Regierungsvertreter als notwendige Maßnahmen bei der Bekämpfung des Terrorismus verteidigen, wird nach Meinung von Bürger- und Menschenrechtlern zunehmend zum Problem für die rund fünf Millionen Muslime im Land. 228 Beschwerden gingen in den vergangenen Wochen bei der Bürgerrechtsorganisation Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich ein. Nahezu täglich berichten Medien über Menschen, die allein schon aufgrund eines arabischen Namens ins Visier geraten seien; über traumatisierte Kinder und unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Polizisten.

Die Maßnahmen, die eigentlich Terroristen treffen sollen, richten sich meist gegen Unschuldige: Über 3242 mal stürmten Polizisten seit Beginn des Ausnahmezustandes Wohnungen und Geschäftsräume. Mehr als 380 Mal verhängten sie Hausarreste. In 200 Fällen wurden im Anschluss Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Anzahl daraus resultierender Anklagen wegen Terrorismus: vier. Unabhängig voneinander haben vergangene Woche Amnesty International und Human Rights Watch Berichte zu den Folgen des Ausnahmezustands auf die muslimische Minderheit veröffentlicht. Auch sie berichten von Dutzenden Fällen willkürlicher Verhaftungen, exzessiver Gewaltanwendung und geschlossenen Moscheen - ohne das hierfür ein richterlicher Beschluss nötig wäre. Glaubt man einem Bericht von Al-Dschasira, könnte dies sogar erst der Anfang sein. Wie der qatarische Fernsehsender unter Berufung auf Quellen im Innenministerium berichtet, könnte bis zu 160 französischen Moscheen die Schließung drohen, ohne dass den Besitzern der Rechtsweg offen stünde.

»In missbräuchlicher und diskriminierender Weise hat Frankreich unter seinem drastischen neuen Ausnahmezustand Razzien gegen Muslime durchgeführt und Hausarreste verhängt. Die Maßnahmen führten zu wirtschaftlichen Nöten, haben jene stigmatisiert, die zur Zielscheibe wurden und Kinder traumatisiert«, lautet das Fazit des Berichts von Human Rights Watch. Noch deutlicher haben vor zwei Wochen Menschenrechtsfunktionäre der Vereinten Nationen die französische Anti-Terror-Politik verurteilt. In einem gemeinsamen Brief warfen sie der Regierung unter der Sozialistischen Partei »überzogene und unverhältnismäßige Einschränkungen grundlegender Freiheiten« vor und forderten die »Wiederherstellung richterlicher Kontrolle über Anti-Terror-Maßnahmen« sowie einen »adäquaten Schutz vor Missbrauch.«

Dass es dazu kommen wird, ist allerdings unwahrscheinlich. Zwar bedarf es für die Verfassungsänderung auch der Zustimmung des Senats, sie gilt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse aber als sicher. Und schon nächste Woche wird sich die Nationalversammlung wieder mit dem Ausnahmezustand befassen: Aller Voraussicht nach werden die Abgeordneten ihn zweiten Mal um drei Monate verlängern.

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