Wahlregeln in Thüringen auf dem Prüfstand

SPD verhandelte mit CDU über Änderung der Ministerpräsidentenwahl

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Erfurt. Gut ein Jahr nach der Wahl von Bodo Ramelow (LINKE) zum Regierungschef wird eine Änderung der Regeln für Ministerpräsidentenwahlen in der Thüringer Landesverfassung diskutiert. Hintergrund seien unterschiedliche Auslegungen des betreffenden Abschnitts, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch. Bei einer Verfassungsänderung, die eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erfordert, ist Rot-Rot-Grün auf die CDU als größte Oppositionsfraktion angewiesen.

Nach Angaben der CDU-Fraktion haben Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) und Fraktionschef Mike Mohring bereits über das Thema Verfassungsänderung gesprochen. Ursprünglich hätten sich Poppenhäger und die CDU am Donnerstag dazu gemeinsam äußern wollen, hieß es. Doch diesen Termin sagte die CDU am Mittwoch nach einer Fraktionssitzung verärgert ab. Eine Verfassungsänderung dürfe nicht als rot-rot-grünes Projekt verkauft werden, warnte Fraktionssprecher Karl-Eckhard Hahn.

Die Regierung hat im Landtag 46 von 91 Abgeordnetensitze. Im Vorfeld der Ramelow-Wahl hatte der jetzt geltende Passus in der Verfassung zu einer unterschiedlichen Rechtsauslegung geführt. Strittig war, ob in einem dritten Wahlgang mit nur einem Kandidaten die Nein-Stimmen zählen oder nicht. Es gab dazu entgegengesetzte Gutachten. dpa/nd

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