Staatsanwaltschaft legt im Porsche-Prozess Revision ein

»Formaler Schritt« nach Freispruch der beiden ehemaligen Manager

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Nach dem Freispruch des früheren Vorstandschef Wendelin Wiedeking und dem früheren Finanzvorstand Holger Härter im Porsche-Prozess, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat nach den Freisprüchen im Porsche-Prozess gegen den früheren Vorstandschef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter Revision eingelegt. Ein Behördensprecher bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der »Stuttgarter Nachrichten« (Dienstag). Den beiden Managern war Marktmanipulation bei der VW-Übernahmeschlacht 2008 vorgeworfen worden. Damals schwankte der VW-Börsenkurs, Anleger verloren Milliarden. Laut Urteil vom Freitag ließen sich die Angeklagten aber nichts zu schulden kommen.

Die nun eingelegte Revision ist eher ein formaler Schritt, die Frist für die Rechtsmittel wäre Ende März abgelaufen. Es gehe zunächst einmal um die Fristwahrung und darum, sich die Revision vor dem Bundesgerichtshof offenzuhalten, sagte der Sprecher. Wohl bis Anfang Juni liegt die schriftliche Urteilsbegründung der Stuttgarter Richter vor. »Wir möchten erstmal die schriftliche Urteilsbegründung prüfen«, sagte der Sprecher der Ankläger. Nach Zustellung des Urteils haben die Ankläger einen Monat Zeit, um definitiv über ihren Revisionsantrag zu entscheiden.

Der Anwalt von Wiedeking, Hanns Feigen, sagte am Montag, er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft nach Lektüre der Urteilsbegründung endlich Einsicht zeige und von weiteren Schritten absehe. Agenturen/nd

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