Deutschland darf Rumänen nicht ausliefern

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Luxemburg. Europäische Haftbefehle aus Ungarn und Rumänien dürfen in Deutschland und anderen EU-Staaten nicht ohne weiteres vollstreckt werden. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag entschied, müssen die Behörden zunächst Informationen über die zu erwartenden Haftbedingungen anfordern. Nur wenn danach ausgeschlossen wird, dass der betroffenen Person eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, kann der Gesuchte den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden übergeben werden. Hintergrund der notwendigen Prüfung ist laut EuGH ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser hatte Rumänien und Ungarn zur Last gelegt, mit der Überbelegung ihrer Haftanstalten gegen die Grundrechte verstoßen zu haben. Der EuGH in Luxemburg befasste sich jetzt auf Bitte des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen mit dem Thema. Die Bremer Richter wollten wissen, unter welchen Bedingungen Haftbefehle gegen zwei in Deutschland festgenommene Männer vollstreckt werden dürfen. dpa/nd

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