Freispruch in Reichweite
Richter sieht Vorwürfe gegen Deutsche-Bank-Manager nicht bestätigt
München. Der Münchner Staatsanwaltschaft steht im Strafprozess gegen fünf Topbanker der Deutschen Bank um angebliche Falschaussagen im Fall Kirch eine Niederlage bevor. Die bisherige Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Vorwürfe der Anklage nicht zuträfen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Dienstag. Einen Antrag der Anklagebehörde auf eine erneute Durchsuchung des Finanzinstituts wies er ab. »Der Antrag lässt jede Auseinandersetzung mit der Beweisaufnahme vermissen«, erklärte er und warf der Staatsanwaltschaft »Vermutungen ins Blaue hinein« vor.
Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere ehemalige Topbanker von Deutschlands größtem Finanzinstitut sind in dem Verfahren wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt. Sie sollen im Jahr 2011 nach einem gemeinsamen Tatplan Richter hinters Licht geführt haben, um die Bank vor Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit der Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft hält aber bis zuletzt an ihrer Auffassung fest. Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe in vollem Umfang bestätigt, so Staatsanwalt Stephan Necknig zum Auftakt seines Plädoyers, mit dem er am Nachmittag auf Aufforderung des Richters begann. Das Urteil in dem Verfahren soll voraussichtlich Ende April gesprochen werden.
Ursprünglich war der Abschluss des Verfahrens schon im vergangenen Jahr geplant gewesen, hatte sich durch Beweisanträge der Staatsanwaltschaft aber verzögert. Der Anwalt von Breuer, Norbert Scharf, warf Chef-Anklägerin Christiane Serini erneut vor, das Verfahren absichtlich mit immer neuen Beweisanträgen gestört zu haben. dpa/nd
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