Zu viel Raum für Interpretationen
Aert van Riel zu den Diskussionen über Bundeswehreinsätze im Inland
Noch ist der Widerstand zu groß. Überlegungen aus dem Verteidigungsministerium, die Bundeswehr per Gesetzesänderung zur »Terrorbekämpfung« im Inland einzusetzen, werden von allen Parteien außer der Union abgelehnt. Trotzdem können solche Militäreinsätze in naher Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Wenn sich die Bedrohungslage verschärfen sollte, wird die Bundesregierung auf die sich ändernde gesellschaftliche Stimmung reagieren. Was das bedeutet, kann man in Frankreich und Belgien beobachten. Nach den Anschlägen von Paris im Januar 2015 wurden dort Tausende Soldaten mobilisiert, um Menschen vor Attacken durch Islamisten zu schützen. Vollständige Sicherheit konnten aber auch sie nicht bieten, wie die erneuten tödlichen Anschläge auf Zivilisten gezeigt haben.
Trotz dieser Erfahrungen wird die völlig überflüssige Debatte über Bundeswehreinsätze im Innern hierzulande fortgesetzt. Das liegt auch an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter sprachen diesbezüglich vor rund vier Jahren von Ausnahmefällen als letztes Mittel. Sie ließen somit Raum für Interpretationen. Dabei wäre es im Sinne des Grundgesetzes gewesen, der Militarisierung der Innenpolitik einen Riegel vorzuschieben. Allein aus der deutschen Geschichte lassen sich hierfür viele gute Gründe ableiten.
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