Einreise in die Türkei verweigert
ARD-Reporter am Flughafen Istanbul festgesetzt
Istanbul. Die Türkei hat dem ARD-Korrespondenten Volker Schwenck am Dienstag die Einreise verweigert. Der Fernsehreporter sei am Flughafen Istanbul festgesetzt worden, teilte sein Sender, der Südwestrundfunk (SWR), in Stuttgart mit. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) reagierte empört auf das Vorgehen der türkischen Behörden und verlangte die sofortige Freilassung Schwencks. Gründe für die Festsetzung seien nicht genannt worden, erklärte der SWR. Er sei in einen Abschieberaum des Flughafens gebracht worden.
Dem SWR zufolge war Schwenck aus dem ARD-Büro Kairo gekommen und wollte über Istanbul an die syrische Grenze weiterreisen, um dort mit Flüchtlingen aus Syrien zu sprechen. Der DJV-Vorsitzende Frank Überall gab Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Mitschuld an dem Vorfall. Jetzt räche sich ihr Entgegenkommen im Fall Jan Böhmermann, sagte der DJV-Chef.
Erst im März hatte das Verhalten türkischer Behörden gegenüber einem deutschen Korrespondenten für Ärger gesorgt. »Der Spiegel« musste seinen langjährigen Istanbul-Korrespondenten Hasnain Kazim aus dem Land abziehen, weil die dortigen Behörden seine Presseakkreditierung nicht verlängern wollten.
Angesichts wachsender Bedenken bei der geplanten Visumfreiheit für Türken hat der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu die EU zur vollen Umsetzung ihrer Zusage aufgefordert. »Falls nicht, kann natürlich niemand erwarten, dass die Türkei sich an ihre Verpflichtungen hält«, sagte Davutoglu nach Angaben der Nachrichtenagentur Anadolu am Montagabend in Ankara vor seinem Flug nach Straßburg. Bei den im Flüchtlingspakt vereinbarten Punkten wie der Visumfreiheit könne es keine Kompromisse geben. Davutoglu will in Straßburg Gespräche mit dem Europarat und mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker führen.
Die Zeitung »Welt am Sonntag« hatte unter Berufung auf Diplomaten berichtet, die für Juli geplante Visumfreiheit solle nach dem Willen zahlreicher EU-Länder - darunter Deutschland und Frankreich - nicht unbeschränkt gelten. dpa/nd
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