Werbung

Mutterschutz auch für Studentinnen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Nach der Vorlage von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sollen Schülerinnen und Studentinnen künftig selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz beanspruchen oder an Pflichtveranstaltungen teilnehmen, Prüfungen ablegen oder Hausarbeiten schreiben. Für die Mütter behinderter Kinder wird die Acht-Wochen-Frist, in der die Frauen nach der Geburt grundsätzlich nicht arbeiten dürfen, auf zwölf Wochen erhöht. Das Verbot der Nachtarbeit für Schwangere soll weiter gelten, an Sonntagen sollen werdende Mütter aber grundsätzlich arbeiten können, wenn ein Arzt die Unbedenklichkeit attestiert. Neu geschaffen wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt. Ein Ausschuss für Mutterschutz soll Behörden und Betriebe bei der Umsetzung der Neuerungen beraten. Die neuen Regeln sollen auch für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gelten. AFP/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.