Mutterschutz auch für Studentinnen
Berlin. Nach der Vorlage von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sollen Schülerinnen und Studentinnen künftig selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz beanspruchen oder an Pflichtveranstaltungen teilnehmen, Prüfungen ablegen oder Hausarbeiten schreiben. Für die Mütter behinderter Kinder wird die Acht-Wochen-Frist, in der die Frauen nach der Geburt grundsätzlich nicht arbeiten dürfen, auf zwölf Wochen erhöht. Das Verbot der Nachtarbeit für Schwangere soll weiter gelten, an Sonntagen sollen werdende Mütter aber grundsätzlich arbeiten können, wenn ein Arzt die Unbedenklichkeit attestiert. Neu geschaffen wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt. Ein Ausschuss für Mutterschutz soll Behörden und Betriebe bei der Umsetzung der Neuerungen beraten. Die neuen Regeln sollen auch für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gelten. AFP/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.