Sozialgericht beschäftigt sich mit Chefdirigenten
Dresden. Das Arbeitsverhältnis des Chedirigenten der Dresdner Philharmonie, Michael Sanderling, wird zu einem Fall für das Sozialgericht. An diesem Donnerstag soll das Gericht in der Landeshauptstadt klären, ob er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund beantwortet die Frage mit »ja« und pocht auf Rentenbeiträge und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Stadt Dresden klagt gegen den Bescheid. »Es geht bei diesem Termin nur um den Feststellungsbescheid«, sage Gerichtssprecher Hans von Egidy am Dienstag auf Anfrage. Konkrete Summen stünden deshalb nicht im Raum. Sanderling ist seit 1. August 2011 Chefdirigent der Philharmonie. dpa/nd
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