Endstation Schredder

Urteil: Männliche Küken dürfen weiter massenhaft getötet werden

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Berlin. Männliche Küken können keine Eier legen. Dieser naturgegebene »Makel« wird ihnen tagtäglich zum Verhängnis: Innerhalb von 72 Stunden kommen die Tiere in den Brütereien für gewöhnlich in einen Schredder oder werden vergast. Anschließend landen die Kadaver entweder in einer Mülltonne oder werden als Tierfutter verarbeitet. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Praxis nun gebilligt und damit ein bisher nur in Nordrhein-Westfalen geltendes Tötungsverbot gekippt. Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten, wenn ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege, begründeten die Richter ihr Urteil am Freitag. Die Aufzucht der männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden. Revision ließ das Gericht nicht zu. Das Massensterben kann also weitergehen.

Beim Deutschen Tierschutzbund löste das Urteil heftiges Kopfschütteln aus. »Der Tierschutz unterliegt wirtschaftlichen Interessen. Das ist angesichts eines Staatsziels Tierschutz nicht hinnehmbar«, erklärte der Präsident der Organisation, Thomas Schröder. »Es ist nun an Bundesminister Christian Schmidt, ob er als Pate eines millionenfachen Kükenmordes in die Geschichte eingehen will oder ob er nun als Gesetzgeber konsequent handelt.« Auch die Linkspartei kritisierte den Richterspruch. »Einen Ausweg aus dem alljährlichen Töten von 50 Millionen Eintagsküken bietet nur das Zweinutzungshuhn mit einer ausgewogenen Fleisch- und Legeleistung«, so die Agrarexpertin der Partei, Kirsten Tackmann.

Das Urteil hat für die Branche Signalwirkung, auch wenn nur 5,4 Prozent der in Deutschland ausgebrüteten Küken in Nordrhein-Westfalen schlüpfen. Zwölf von bundesweit 30 Betrieben sind dort ansässig. Sie sind in der Regel aber kleiner als die Brüter in anderen Ländern. nd/Agenturen Seite 8

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